Prozess um Hartmut Hopp in Krefeld Sektenarzt-Anwalt nimmt nach Urteil Stellung

Krefeld · Wird der in Krefeld lebende Sektenarzt Hartmut Hopp bald verurteilt? Die Anzeichen verdichten sich. Der nach Krefeld geflüchtete Hopp ist mit fünf weiteren Mitgliedern aus dem Colonia-Führungszirkel in Chile wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch und wegen Beihilfe zu Vergewaltigungen verurteilt.

Prozess um Hartmut Hopp in Krefeld: Sektenarzt-Anwalt nimmt nach Urteil Stellung
Foto: Samla

Der in Chile zu fünf Jahren Haft verurteilte ehemalige Arzt der chilenischen Foltersiedlung Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, hat sich am Ostermontag über seinen Anwalt Helfried Roubicek zu den Vorwürfen gegen seine Person geäußert. Der nach Krefeld geflüchtete Hopp ist mit fünf weiteren Mitgliedern aus dem Colonia-Führungszirkel in Chile wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch und wegen Beihilfe zu Vergewaltigungen verurteilt. Die 1961 von 300 Deutschen unter Sektenchef Paul Schäfer gegründete Colonia Dignidad war während der Pinochet-Diktatur Haft- und Folterzentrum der chilenischen Geheimpolizei DINA.

Bisher gingen die Bemühungen der deutschen Justiz in die Richtung, Zeugenaussagen im Fall Hopp zu sammeln — alle Bemühungen liefen also auf einen Prozess in Deutschland hinaus. Neuer Druck entsteht offenbar auch wegen der Ansage der Krefelder Staatsanwaltschaft, dass Hopp ohne einen Prozess in Deutschland inhaftiert werden könne. Unsere Redaktion hatte exklusiv über eine Einschätzung des Oberstaatsanwalts Axel Stahl berichtet, der erklärte: "Die chilenischen Behörden haben die Möglichkeit, die Bundesrepublik Deutschland um die Übernahme der Strafvollstreckung zu ersuchen." Dies steht nun offenbar kurz bevor, wie am Wochenende chilenische Medien meldeten.
Seit der Demonstration von Opfern aus Chile vor dem Haus von Hopp in der vergangenen Woche in der Krefelder Innenstadt wird wieder deutschlandweit über die Geschichte des Mediziners berichtet.

In der Stellungnahme von Montag, die erste nach der Verurteilung vom Januar in Chile, bestreitet Hopp eine Beteiligung an Missbrauch und Vergewaltigung in der Colonia und kritisiert die chilenische Justiz: Das chilenische Urteil sei nicht auf Basis rechtsstaatlicher Prinzipien gefallen. Zwar habe ihn der Untersuchungsrichter in den 15 Jahren des Prozesses in Chile zwei bis drei Mal angehört, so Hopp. Alle Versuche der Beweisaufnahme und Verteidigung seien aber abgelehnt worden.

Helfried Roubicek, Hopps Anwalt, war in den Achtzigern Hauptgeschäftsführer der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer in Kolumbien. Er erklärte, dass Hopp bis 2002 keine Kenntnis von den Vergewaltigungen und dem Missbrauch gehabt habe, den Sektenführer Paul Schäfer an Bewohnern der Colonia begangen hat; Schäfer wurde dafür verurteilt und starb in Haft. Hopp wird mit der Aussage zitiert, dass "keines der zahlreichen Opfer, kein Zeuge und auch sonst niemand eine belastende Aussage konkret gegen meine Person formuliert hat." Er bestreite, als Außenminister der Colonia Dignidad fungiert zu haben. Roubicek zitiert Hopp folgendermaßen: "Diese Behauptung ist unzutreffend und irreführend." Die mit der Tätigkeit als Arzt verbundenen Auftritte in den Medien habe er eigenverantwortlich durchgeführt. Die Colonia Dignidad soll in der Zeit der chilenischen Militärregierung auch als Folterlager gedient haben. Eine Beteiligung daran streitet Hopp über Roubicek ebenfalls ab.

(jco)
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