Krefeld Siempelkamp: Verfahren nach Todesfall eingestellt

Krefeld · Nach dem tödlichen Unfall in der Firma Siempelkamp im August 2013 hat das Krefelder Amtsgericht jetzt den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen zwei Angeklagte gegen eine Geldauflage eingestellt. Die 50 und 55 Jahre alten Männer müssen jeweils einen Monatslohn an die Mutter des Opfers zahlen.

Ein Blick hinter die Kulissen von Siempelkamp
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Das Verschulden der Angeklagten liege im unteren Bereich, folgerte das Amtsgericht.

Der 31-Jährige war durch eine nicht sachgerecht abgestellte Metallkokille zerquetscht worden. Kokillen sind Formen, die zum Gießen von Metall verwendet werden. Im konkreten Fall war sie knapp 1,70 Meter hoch, 1,60 Meter breit und 30 Zentimeter tief.

Ein Gießereimechaniker sollte die zwei Tonnen schwere Metallkokille wider besseren Wissens auf einer acht Zentimeter dicken Sandschicht abgestellt haben. Dort hatte sie keinen ausreichenden Halt und kippte auf den Leiharbeiter. Der mitangeklagte Abteilungsleiter hatte sich laut Anklagevorwurf durch Unterlassen schuldig gemacht. Er soll gesehen haben, dass die Metallkokille auf unsicherem Grund stand.

Die Angeklagten machten zu den Vorwürfen keine Angaben. Die Vernehmung von Zeugen brachte nicht ans Licht, weshalb gerade an diesem Tag auf sandigem Grund gearbeitet wurde. Das könne man sich nicht erklären.

Es sei üblich gewesen, den Sand an anderer Stelle zu lagern. Ein Sicherheitsingenieur der Firma betonte, dass man sehr auf die Einhaltung der Vorschriften achte. Es sei vorgeschrieben, jedes Gut sicher abzustellen. Regelmäßige Unterweisungen für die Besonderheiten in einzelnen Abteilungen fielen in das Aufgabengebiet des jeweiligen Vorgesetzten, in diesem Falle des 50-jährigen Krefelders. Obwohl es zuvor nie vergleichbare Unfälle gegeben habe, würden die Kokillen jetzt nur noch liegend bearbeitet, betonte er.

Auch ein Gießereiarbeiter sagte als Zeuge aus. Man habe an dem Tag im Team zusammengearbeitet. Der 31-Jährige habe schon Erfahrung gehabt: "Er war einer, mit dem man gut arbeiten konnte." Es habe keinerlei Auffälligkeiten gegeben, die Handgriffe waren zuvor schon viele Male durchgeführt worden. Als der 55-Jährige sagte: "Da ist etwas passiert", habe er die Kokille sofort mit einem Kran angehoben, so dass der Kollege weggezogen werden konnte. Wie es zu dem Unfall kam, habe er allerdings nicht gesehen.

Das Gericht hatte auch mit Hilfe eines Rechtsmediziners zu prüfen, ob der 31-Jährige möglicherweise durch vorangegangenen Drogenkonsum unachtsam gewesen sein könnte. Der konnte zwar Hinweise auf einen Konsum feststellen, ob der kurz vor dem Unfall war oder länger zurücklag, darüber könne man keine verlässlichen Rückschlüsse mehr ziehen.

(BL)
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