Krefeld Stadt baut digitale Infrastruktur an Schulen aus

Krefeld · Die Verwaltung plant, der Politik im März ein Konzept zur Verwendung der Fördergelder vorzulegen.

Mehr als 30 Millionen Euro sind aus dem NRW-Förderprogramm "Gute Schule 2020" sind für die Stadt Krefeld in Aussicht gestellt worden, jetzt arbeitet die Verwaltung intensiv an einem Investitionskonzept. Durch die Projektsteuerungsgruppe sind fünf fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen gebildet worden. Diese arbeiten nun zeitgleich an "Neubau", "Sanierung der technischen Gebäudeausstattung einschließlich Haustechnik und Toiletten", "IT-Anbindung und -ausstattung der Schulen", "Anpassungen des Raumbedarfs" sowie "Einrichtungen für den Schulsport oder Versammlungsstätten". Dadurch können fachübergreifende Teams parallel in ihren Aufgabenfeldern die Bedarfe erfassen, die Projekte und den Personaleinsatz planen und sich gezielt mit den Anforderungen und Möglichkeiten auseinandersetzen.

Ein Austausch zwischen den Arbeitsgruppen erfolgt in monatlichen Projektsteuerungsgruppensitzungen. Förderfähig sollen grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den dazugehörigen Sportanlagen sein. Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und IT-Ausstattung der Schulen.

Die Verwaltung plant, die Fachausschüsse und den Rat im März ein Grobkonzept zur Verwendung der Fördergelder vorzulegen, um dann in eine konkrete Maßnahmenplanung einsteigen zu können. Bei der Antragstellung für die jeweiligen Darlehen wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Projektbeschreibung notwendig. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf und einer Vorabinformation der NRW.Bank, die mit der Abwicklung des Programms beauftragt werden soll, sollen Krefeld für die Jahre 2017 bis 2020 jeweils 7.544.757 Euro als Kredit zur Verfügung gestellt werden, deren Zins- und Tilgungsleistungen vom Land übernommen werden. Diese Mittel stehen jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung und müssen rechtzeitig abgerufen und investiert werden. Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des jeweiligen Kalenderjahres können einmalig in das folgende Jahr übertragen werden.

(RP)
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