Bordell-Skandal in Krefeld Stadt genehmigt ein Tantra-Massage-Haus

Krefeld · Dass bei der Duldung des Bordellbetriebs an der Mevissenstraße nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, scheint inzwischen außer Frage zu stehen. Der von Oberbürgermeister Frank Meyer in Auftrag gegebene Rechnungsprüfungsbericht fördert erstaunliches zu Tage. Die Staatsanwaltschaft hält unter anderem Korruption für denkbar. Das ist jedoch nicht alles.

 Die Zukunft des Eros-Centers ist ungewiss: Wann schließt die Stadt das Bordell?

Die Zukunft des Eros-Centers ist ungewiss: Wann schließt die Stadt das Bordell?

Foto: Lammertz

Die Rechnungsprüfer haben ganze Arbeit geleistet: Auf gut 100 Seiten arbeiten sie das Geschehen im Zusammenhang mit dem Eros-Center am Mevissenstraße von 1981 bis heute auf. Die Ergebnisse sind so brisant, dass Oberbürgermeister Frank Meyer sie an die Staatsanwaltschaft weiterleitete. Der erste Eindruck: Die meisten Sachverhalte, die auf eine strafbare Handlung hindeuten, sind wohl verjährt.

Gleichwohl spricht es Bände, dass sich die Stadt viele Jahre lang und mit allen Mitteln mit Nachdruck gegen das Bordell wehrte. Gerichte wurden bemüht. Der entsprechende Bebauungsplan so geändert, dass der Betrieb des Eros-Centers rechtlich ausgeschlossen ist. Das hat auch das Oberverwaltungsgericht bestätigt, eine Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Und irgendwann dann entschieden sich Amtsträger offenbar dafür, zukünftig beide Augen zuzudrücken. Der Bordellbetreiber spendete laut nicht-öffentlichem Bericht mehr als 300.000 Euro an die Stadt, die zugunsten der Kulturfabrik eingesetzt worden sein sollen. Ein interessantes Detail in diesem Zusammenhang zeigt, dass das Unrechtsbewusstsein zu dieser Zeit in der Stadtverwaltung nicht sehr ausgeprägt war. Nach Informationen unserer Redaktion beinhaltet der vertrauliche Bericht Passagen, in denen die Prüfer ihre Beobachtungen über die damals ausgestellten Spendenquittungen für den Bordellinhaber zu Papier gebracht haben.

Vertreter der Stadt sollen die Spendenquittungen nicht für den Spender, sondern für eine Verwaltungsgesellschaft mit der Begründung ausgestellt haben, dem Spender nützten sie steuersparend nichts, weil sein Gewerbe nicht in ausreichendem Maße Gewinne erziele. Damit könnte der Anfangsverdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung erfüllt sein. Ob die Staatsanwaltschaft solchen Verdachtsfällen oder etwa Straftaten wie Vorteilsnahme und Bestechlichkeit nachgeht, ist noch offen. "Wir schließen keine Richtungen aus, prüfen aber derzeit noch eher formal, ob Verfahrenshindernisse wie Verjährung vorhanden sind", sagte Axel Stahl, Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Redaktion.

Ob die Stadt bei einer Zwangsschließung des Bordells tatsächlich mit Schadensersatzforderungen seitens des Betreibers rechnen muss, ist unklar. Die Verwaltung selbst hatte in öffentlicher Sitzung gemutmaßt, dass der Betreiber Bestandsschutz geltend machen könnte. Dass eine solche Klage auf wackligen Füßen stehen könnte, machten Juristen deutlich. Der Betreiber könne aller Voraussicht keine Verletzung eines "schützenwerten Vertrauens" ins Feld führen. Immerhin habe er, so sehe es aus, die Duldung durch Bestechung selbst herbeigeführt, erklären Fachleute.

Während eine abschließende juristische Beurteilung der jahrzehntealten Vorgänge noch aussteht, hat die Stadtverwaltung in einem anderen Fall Fakten geschaffen.

Am Dießemer Bruch hat die Krefelder Bauaufsicht einen Bauantrag für ein Tantra-Massagehaus genehmigt, teilte Stadtsprecher Timo Bauermeister auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die Baugenehmigung sei am 10. Mai erteilt worden. Bei der Beurteilung des Vorhabens sind die Bauordnung NRW, die Baunutzungsverordnung 1968 und die Festsetzungen des B-Plans Nr. 166 1 ÄE beachtet worden. "Es ist kein Bordell genehmigt. Der Bauantrag beinhaltete ein Massagehaus. Es werden erotische Massagen für Frauen, Männer und Paare angeboten, jedoch kein Geschlechtsverkehr", berichtete Bauermeister. Die Politik sei an der Entscheidung nicht beteiligt gewesen. Baugenehmigungsverfahren gehörten zum Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine Beteiligung der Politik sei entsprechend entbehrlich, informierte der Stadtsprecher. Nach Kenntnis der Verwaltung steht das Etablissement in keinem Zusammenhang mit dem Eros-Center an der Mevissenstraße.

Das Tantra-Massage-Haus befinde sich innerhalb der "Sperrzone". In diesem Bereich sehe die "Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Prostitution und zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes für den Bereich der Stadt Krefeld" jedoch ein Verbot für Straßenprostitution vor, erläuterte Bauermeister.

(sti)
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