Krefeld Stadt Krefeld sucht Schöffen für Amts- und Landgericht

Krefeld · Die künftigen Laienrichter können sich ab sofort für die Dauer von vier Jahren für das Ehrenamt bewerben.

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gesucht. Bei der Stadt Krefeld können sich Frauen und Männer bewerben, die am Amtsgericht und Landgericht Krefeld als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Eine Vorschlagsliste für die Neuwahl der Schöffen wird von der Stadtverwaltung erstellt und vom Rat beziehungsweise Jugendhilfeausschuss beschlossen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Krefeld in der zweiten Jahreshälfte Haupt-und Hilfsschöffen am Amts- und Landgericht sowie für das Jugendschöffengericht und die Jugendstrafkammer.

Bewerber müssen in Krefeld wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Hauptamtlich für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Mehr Informationen gibt es per E-Mail an schoeffen@krefeld.de, Tel. 02151 864646 sowie unter www.krefeld.de, Stichwort "Schöffe".

(RP)
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