Krefeld Stadt schickt die "Hunde-Polizei" los

Krefeld · Ab der kommenden Woche suchen Mitarbeiter einer von der Stadt beauftragten Firma alle Haushalte in Krefeld auf, um nach nicht angemeldeten Hunden zu fragen. Die Stadt verzichtet bei unverzüglicher Nachmeldung auf ein Bußgeld.

Hundesteuer in NRW
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Foto: Christian Mueller / Shutterstock.com

Die Stadt macht ernst: In der kommenden Woche schickt sie die eigens beauftragte "Hunde-Polizei" los, um die Halter nicht angemeldeter Vierbeiner ausfindig zu machen. Das sei eine Sache der Steuergerechtigkeit, rechtfertigt die Verwaltung ihre Aktion. Für dieses Jahr rechnet Krefeld mit Einnahmen bei der Hundesteuer in Höhe von 1,5 Millionen Euro - 300.000 Euro mehr als noch in 2015. Krefeld ist mit Hunden reichlich gesegnet. Auf 1000 Einwohner kommen offiziell 57 Vierbeiner. Mehr als 12.000 Bescheide wurden verschickt. Wie hoch die Dunkelziffer ist, vermag die Stadt nicht zu prognostizieren. Offenbar geht sie davon aus, dass diese nicht unerheblich ist. Immerhin ist die Kommune bereit, für die Kontrolle aller Krefelder Haushalte einen Batzen Geld auszugeben und ein externes Unternehmen mit der Suche nach nicht angemeldeten Hunden zu beauftragen.

Das Halten von Hunden im Stadtgebiet Krefeld ist nach der Krefelder Hundesteuersatzung melde- und steuerpflichtig. Jeder Halter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bei der Stadt steuerlich anzumelden. Dazu suchen Mitarbeiter der "Hunde-Polizei" Haushalte im gesamten Stadtgebiet auf. Sie sind in den kommenden Wochen außer sonntags an jedem Werktag unterwegs. Sollten die Kontrolleure niemanden antreffen, hinterlassen die "Hundezähler" ein Informationsblatt zur Hundebestandsaufnahme im Briefkasten. In der Regel suchen sie bei Abwesenheit den Haushalt nochmals auf. Die beauftragte Firma stellt durch Befragung den vorhandenen Hundebestand fest. Dazu trägt jeder Mitarbeiter der Firma gut sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation.

 Die Stadt begibt sich auf die Suche nach nicht angemeldeten Hunden. Mitarbeiter eines externen Unternehmens klingeln ab Montag in allen Haushalten, um solche Tiere zu finden. Hundehalter, die sich rechtzeitig melden, um für ihren Vierbeiner Hundesteuer zu zahlen, kommen ohne Bußgeld davon, verspricht die Stadt.

Die Stadt begibt sich auf die Suche nach nicht angemeldeten Hunden. Mitarbeiter eines externen Unternehmens klingeln ab Montag in allen Haushalten, um solche Tiere zu finden. Hundehalter, die sich rechtzeitig melden, um für ihren Vierbeiner Hundesteuer zu zahlen, kommen ohne Bußgeld davon, verspricht die Stadt.

Foto: TL

Zur Durchführung des Auftrags werden die Hundezähler die Wohnungen nicht betreten und vor Ort keine Steuern erheben. Falls sie nicht gemeldete Hunde feststellen, müssen die betroffenen Haushalte mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Hundes in den Haushalt rechnen. Den Haltern nicht angemeldeter Hunde droht zudem ein Bußgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Die Verwaltung empfiehlt allen Hundehaltern, zu prüfen, ob sie im Besitz gültiger Hundesteuermarken sind und ihren Hund gegebenenfalls noch schnellstmöglich anzumelden. Sofern der Verwaltung die Nachmeldung rechtzeitig vorliegt, wird auf ein Bußgeld verzichtet. Nach Auskunft der Stadt haben mehr als 500 Krefelder auf die bloße Ankündigung der Kontrolle reagiert und ihre Tiere bei der Stadt angemeldet.

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit in Krefeld für einen Hund 111,32 Euro, bei zwei Hunden 129,47 Euro je Hund und bei drei oder mehr Hunden 147,62 Euro je Hund. Bei gefährlichen Hunden - so genannten Kampfhunden - beträgt die Steuer bei einem Hund 800 Euro, bei zwei oder mehrerer solcher Hunde 900 Euro je Hund, sofern kein Nachweis einer erfolgreichen Verhaltensprüfung im Sinne der Hundesteuersatzung erbracht wird. Mit diesen Steuersätzen liegt die Stadt Krefeld nach einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler im oberen Fünftel der untersuchten 197 Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Unabhängig von der steuerlichen Anmeldung ist nach dem Landeshundegesetz die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht, anzeigepflichtig. Erlaubnispflichtig nach dem Landeshundegesetz ist die Haltung von Hunden der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu. Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen sind gleichfalls erlaubnispflichtig. Zuständig für den Vollzug des Landeshundegesetzes ist für den Bereich der Stadt Krefeld der Fachbereich Ordnung.

Alle wichtigen Informationen zur Hundesteuer gibt es auf der Homepage der Stadt im Internet unter der Adresse www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/.

(RP)
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