Vergilbte Plaketten in Krefeld Stadt will an 55 Euro Verwarngeld festhalten

Krefeld · Die Politik hat die Stadt im Ausschuss aufgefordert, mildere Strafen auszusprechen. Die Stadt beruft sich auf ein Urteil aus Hamm - doch dass dies für Krefeld Gültigkeit hat, wird angezweifelt.

 Grüne Plakette - Kennzeichen nicht mehr lesbar, weil vergilbt.

Grüne Plakette - Kennzeichen nicht mehr lesbar, weil vergilbt.

Foto: T. L.

Die Krefelder Stadtverwaltung will auch weiter Verwarngelder für jene Autofahrer ausstellen, deren Kennzeichen auf der Grünen Plakette nicht mehr lesbar ist - trotz Protestes von Bürgern und Politikern. Während die Krefelder Kommunalpolitiker seit Wochen eine mildere Strafe als die bisherigen 55 Euro für das Vergehen fordern, haben städtische Politessen in den vergangenen Tagen hunderte Autofahrer weiter Verwarngeldern bestraft. Mit letztem Stand vom 22. August 2014 sind in 1481 Fällen Verwarngelder ausgesprochen worden, aber erst 596 Pkw-Halter haben gezahlt. Manche wollen gar klagen.

Unsere Zeitung hatte im Juli über den Fall von zwei Krefeldern berichtet, die Verwarngelder zahlen müssen, weil auf ihren grünen Umweltplaketten das mit Stift aufgetragene Kennzeichen nicht lesbar war. In manchen Fällen wurde die Plakette sogar im städtischen Straßenverkehrsamt beschriftet. Krefelds Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian hat das umstrittene Vorgehen der Stadt jetzt im Verwaltungsausschuss erstmals begründet. "Für uns bleibt es ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln, der zu sanktionieren ist", sagte Cyprian.

Pikant: Selbst Cyprian räumte vor den Politikern im Ausschuss ein, dass das Kennzeichen seines eigenenen Pkw auf der im Straßenverkehrsamt ausgestellten Grüne Plakette nur noch schwach lesbar ist.

Die Stadt betont, dass sie sich nur an die gültige Rechtslage halte. Demnach muss generell der, der verbotenerweise mit einer nicht ausreichenden oder ohne Umweltplakette in die Umweltzone fährt, ein Bußgeld von 80 Euro und eine Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro zahlen. Wenn zwar eine Plakette angeklebt ist, auf dieser das Kennzeichen aber nicht mehr lesbar ist, ist das nach Ansicht der Stadt ebenfalls ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln. Kämmerer Cyprian erklärte, dass man bei einer Tagung der Bußgeldstellenleiter im Frühjahr 2014 übereinstimmend vereinbart habe, den Tatbestand der vergilbten Plakette als "geringfügig" anzuerkennen.

In Krefeld werde deshalb ein "Verwarnungsgeldangebot" von 55 Euro - rund die Hälfte der eigentlich fälligen 108 Euro - unterbreitet. Die Stadt beruft sich in ihrer Einschätzung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom 24. September 2013. In dem damaligen Fall ging es um einen Autofahrer, der in einer Umweltzone mit einem Wagen geparkt hatte, dessen Kennzeichen am Auto nicht identisch war mit dem Kennzeichen auf der Plakette. Die Beschwerde des Halters gegen ein Verwarngeld ließ das Gericht nicht zu.

FDP-Fraktionschef Joachim C. Heitmann, selbst Rechtsanwalt, sieht gravierende Unterschiede zwischen dem Hammer Urteil und der in Krefeld angewandten Praxis. Er wollte das Verfahren der Verwaltung im Ausschuss nicht durchgehen lassen, nannte das Vorgehen der Stadt "unverhältnismäßig" - "eine Ermahnung muss reichen". Auch die CDU kritisiert die Praxis der Stadt. Karin Meincke: "55 Euro auf Anhieb sind definitiv zu hoch."

(RP)
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