Krefeld Stadt zieht Schlussstrich unter Voltaikprojekt

Krefeld · Alle Schritte, um Planungsrecht für den Bau einer Photovoltaikanlage an der Nieper Straße zu schaffen, sollen jetzt endgültig eingestellt werden. Die Bezirksregierung äußerte jedoch Bedenken.

 Auf einer 15 000 Quadratmeter großen Fläche an der Nieper Straße, Ecke Kuhdyk sollte einmal eine Voltaikanlage entstehen.

Auf einer 15 000 Quadratmeter großen Fläche an der Nieper Straße, Ecke Kuhdyk sollte einmal eine Voltaikanlage entstehen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Die Stadt will einen Schlussstrich ziehen und das streitbehaftete Vorhaben eines Investors, an der Nieper Straße auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei eine große Photovoltaikanlage zu bauen, endgültig vom Tisch haben. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 759 soll eingestellt werden. Sämtliche bisherige Verfahrensbeschlüsse sollen aufgehoben werden. Die Verwaltung empfiehlt darüber hinaus, auch die gefassten Beschlüsse für die 280. Flächennutzungsplanänderung aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Die Politik soll darüber am 26. August in der Bezirksvertretung Ost sowie am 23. September im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, sowie am 29. September im Haupt- und Beschwerdeausschuss und im Stadtrat beraten.

Das rund 15 000 Quadratmeter große Plangebiet liegt außerhalb des Siedlungsbereiches an der Nieper Straße, nördlich Kuhdyk. Das Grundstück liegt nicht direkt an der Straße und ist über einen Privatweg erschlossen. Im Nordwesten und Nordosten ist die Fläche von zwei Wassergräben begrenzt, die überwiegend mit Bäumen gesäumt sind. Die Fläche wurde zuvor von einem Gärtnereibetrieb genutzt. Die ehemaligen Gewächshäuser sind entfernt worden. Südlich des Vorhabenbereichs liegen das Wohnhaus Nieper Straße 153 sowie eine Gewerbehalle mit den umgebenden Freiflächen. Westlich, zur Nieper Straße hin, liegen zwei Gärtnereien und auch zugehörige Wohnhäuser und Nebengebäude.

Anlass des Bebauungsplans war das Bestreben des Investors, das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei an der Nieper Straße 153 einer neuen, standortgerechten Nutzung zuzuführen. Vorgesehen war die Errichtung einer Photovoltaikanlage als Freilandanlage. Hierbei handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung, die als solche im Außenbereich nicht privilegiert ist und somit nicht genehmigt werden kann. Um Planrecht für dieses Vorhaben zu schaffen, war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war es, durch Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung - Photovoltaik - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung als Freilandanlage mit den dazugehörigen Nebenanlagen zu schaffen. Die Bezirksregierung äußerte jedoch landes- und regionalplanerische Bedenken. Das Sondergebiet als baulich genutzte Fläche würde einen raumbedeutsamen Eingriff in schützenswerten Freiraum darstellen. Die landesplanerischen Bedenken konnten trotz Informationsgesprächs nicht ausgeräumt werden. Ohne landesplanerische Zustimmung kann die geplante Flächennutzungsplanänderung nicht durchgeführt und auch der daraus abzuleitende Bebauungsplan nicht zur Rechtskraft gebracht werden. Unter diesen Umständen ist die Errichtung der geplanten Photovoltaikanlage an dem vorgesehenen Standort nicht möglich. An diesem Sachstand hat sich bis heute nichts geändert, auch nicht im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Und auch der Investor habe zwischenzeitlich erklärt, dass am vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Photovoltaikanlage kein Interesse mehr bestehe, so die Stadt.

(sti)
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