Krefeld Stadtverwaltung macht zwischen Feiertagen Ferien

Krefeld · Auch in diesem Jahr wird die Krefelder Stadtverwaltung um Weihnachten und Neujahr in weiten Bereichen geschlossen bleiben. Diesmal dauern die Betriebsferien vom 24. Dezember bis einschließlich 3. Januar. Erster regulärer Öffnungstag im neuen Jahr ist Montag, 4. Januar. Nicht von dieser Regelung betroffen sind die städtischen Bäder und Eishallen sowie Kultureinrichtungen einschließlich Mediothek, sie werden auch in der Woche zwischen den Feiertagen öffnen. Natürlich wird die Feuerwehr ganz normal im Dienst sein, die Verkehrssicherung sowie der Winterdienst je nach Erfordernis und Wettersituation. Die Betriebsferien-Regelung wurde im Rahmen der Sparbemühungen der Stadt Krefeld zur Haushaltskonsolidierung erstmals 2011 eingeführt, um Überstunden und Ferientage abzubauen, für die im Haushalt Rückstellungen gebildet werden müssten.

Die Volkshochschule macht ebenfalls Betriebsferien im genannten Zeitraum, bietet aber einen Online-Service zum neuen Programm unter www.vhs.krefeld.de für Anmeldungen und Informationen an. Bürgerservice, Ordnungsbehörde, die Fachbereiche Gesundheit, Soziales und Jugendhilfe sowie weitere publikumsrelevante Dienststellen der Krefelder Stadtverwaltung werden nur für Notfälle einen Bereitschaftsdienst einrichten. Das Standesamt bietet einen Notdienst zur Beurkundung von Sterbefällen am 29. Dezember von 8.30 bis 12.30 Uhr im Stadtpalais an. Nur in dringenden und unabweisbaren Notfällen können fertige Ausweise und Reisepässe am 28., 29. oder 30. Dezember in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr im Fachbereich Bürgerservice im Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, abgeholt werden (beim Pförtner anmelden). Der Bürgerservice weist darauf hin, dass ein unabweisbarer Notfall nur dann vorliegt, wenn man kurzfristig eine Reise antreten möchte und dazu dringend ein gültiges Dokument benötigt. Zum Nachweis der Dringlichkeit müssen entsprechende Reiseunterlagen (Flugticket oder ähnliches) vorgelegt werden. Es können dann aber nur vorläufige oder bereits abholbereite Dokumente ausgehändigt werden. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de kann man sich erkundigen, ob mit einem vorläufigen Dokument die Einreise sichergestellt ist.

Die Straßenverkehrsbehörde bietet keinen Notdienst zur Kraftfahrzeug-Zulassung an. Wer also absehen kann, dass er eine Dienstleistung der Stadtverwaltung Krefeld benötigt, sollte den Behördengang vor Heiligabend erledigen oder für das neue Jahr einplanen. Infos auf www.krefeld.de

(RP)
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