Krefeld Straßenlaternen: Ärger um Kostenbeteiligung

Krefeld · An der Moerser Straße wurden 2011 die Laternen erneuert. Auf schriftliche Information der Anwohner verzichtet die Stadt. Jetzt erhalten die Anwohner Zahlungsaufforderungen - einige planen eine Klage.

 Diese Laterne an der Moerser Straße wurde 2011 errichtet. Ulrike Theil (l.) erhielt jetzt die Rechnung. Rechts neben ihr steht Nachbarin Ina Ure.

Diese Laterne an der Moerser Straße wurde 2011 errichtet. Ulrike Theil (l.) erhielt jetzt die Rechnung. Rechts neben ihr steht Nachbarin Ina Ure.

Foto: Thomas Lammertz

Die Praxis der Stadt, Jahre nach der Installation von Straßenlaternen die Bürger zur Kasse zu bitten, ohne vorher zu informieren, hat jetzt bei Anwohnern an der Moerser Straße für Verwunderung gesorgt. Einige wollen juristisch dagegen vorgehen.

Ulrike Theil wohnt an der Moerser Straße 365 und erhielt vor einigen Tagen Post von der Stadt mit der Aufforderung, für die Installation von Straßenlaternen im Jahr 2011 insgesamt 618 Euro zu zahlen - die Zahlung müsse in den nächsten vier Wochen erfolgen, hieß es im Schreiben. "Das hat mich sehr verwundert", sagt die Krefelderin. "Wir haben nie vorher Post bekommen, in der über diese Baumaßnahme informiert wurde. Wir wurden auch nie dazu gehört. Dass die Stadt dann drei Jahre später diesen hohen Betrag in Rechnung stellt, kommt mir komisch vor." Sie fragte bei Nachbarn nach - die erhielten ebenfalls ein Schreiben. Einige dieser Anwohner, so informiert Ulrike Theil, würden eine Klage vorbereiten. Ein Anwohner, mit dem unsere Zeitung sprach, bestätigte, dass er derzeit die Vorbereitung einer Klage plane. Ulrike Theil will nicht juristisch gegen die Kostenbeteiligung vorgehen, weil ihre Rechtsschutzversicherung dies nicht abdeckt.

Die Stadt erklärte auf Anfrage, der Verzicht auf direkte Information sei ein "normaler Vorgang". Das Straßenbeleuchtungsprogramm sei in Zeitungen und im Amtsblatt angekündigt worden. Eine Information aller Haushalte direkt sei zu kostspielig. Nach den Vorgaben des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) dürfe man die Anlieger bei Straßenbauprojekten zur Kasse bitten - dazu zählten ausdrücklich auch Straßenlaternen. Berechnet werden die Kosten für Straßensanierungen oder Leuchten anteilig nach der Grundstücksfläche. Im Falle von Familie Theil waren es 770 Quadratmeter.

Nach dem Abnahmeprotokoll des Fachbereichs Tiefbau erfolgte die technische Fertigstellung der Straßenbeleuchtung an der Moerser Straße am 20. Juli 2011. Die Stadt erklärte dazu: "Die Erstellung der Rechnung durch die SWK Setec GmbH, die Zusammenstellung der Abrechnungsunterlagen und die Ermittlung der grundstücksbezogenen Daten durch die Fachbereiche Vermessung und Kataster und Tiefbau nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Grundsätzlich sind wir bemüht, die Abrechnung der Straßenbaubeiträge zeitnah vorzunehmen. Es muss jedoch festgehalten werden, dass die Vielzahl der Maßnahmen nicht immer eine zeitnahe Abrechnung der durchgeführten straßenbaulichen Maßnahmen zulässt." Im vorliegenden Fall sei die Abrechnung innerhalb des gesetzlichen Abrechnungszeitraums erfolgt: "Eine Verjährung der Beitragsforderung wäre erst zum 1. Januar 2016 eingetreten."

(RP)
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