Krefeld Streit um Uerdinger Kasino: Gericht verhandelt Bayer-Klage gegen Stadt

Krefeld · Denkmalschutz oder nicht - Abbruch oder nicht? Am 9. September geht es um die Zukunft des Bayer-Kasinos. Bayer will das Gebäude abreißen; Denkmalschützer stufen es als schutzwürdig ein.

 Transparent und offen zur Landschaft: Das Bayer-Kasino stieß auf großes Interesse, als bekannt wurde, dass es abgerissen werden sollte. Es gibt viele Stimmen für den Erhalt. Doch die Sanierungskosten wären enorm, die Folgenutzung ist völlig unklar.

Transparent und offen zur Landschaft: Das Bayer-Kasino stieß auf großes Interesse, als bekannt wurde, dass es abgerissen werden sollte. Es gibt viele Stimmen für den Erhalt. Doch die Sanierungskosten wären enorm, die Folgenutzung ist völlig unklar.

Foto: bkö

Am 9. September entscheidet sich am Verwaltungsgericht Düsseldorf vermutlich das Schicksal des Bayer-Kasinos, jenem transparenten Bau am Rhein, der von dem aus Krefeld stammenden, bedeutenden Architekten Helmut Hentrich entworfen wurde und die Gemüter entzweit: Bayer möchte das Gebäude abreißen, um einen strategisch wichtigen Zugang zum Rhein zu erhalten; Denkmalschützer halten den Bau für schutzwürdig. Am Ende könnten beide Recht bekommen und das Ergebnis lauten: denkmalwürdig ja, aber auch Abriss.

Denn es gibt im Denkmalschutz auch die Möglichkeit, die Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes festzustellen und dennoch abzureißen - dann nämlich, wenn Nutzung oder Erhaltung eines Gebäudes wirtschaftlich unzumutbar wäre. Das Gebäude müsste dann aber umfassend dokumentiert werden - quasi als Erinnerung für die Nachwelt.

Eben das ist die Ausgangslage im Falle des Bayer-Kasinos. Das Gebäude, das noch im Besitz von Bayer Real Estate (BRE) ist - der Bayer-Tochter, die die Immobilien des Konzerns verwaltet - lässt aus Sicht des Konzerns keine sinnvolle, wirtschaftlich vertretbare Folgenutzung zu. Schon baulich müsste es umfassend saniert und energietechnisch aufgerüstet werden.

BRE hat daher zwei Klagen auf den Weg gebracht, die am 9. September gemeinsam verhandelt werden: Geklagt wurde zum einen gegen die vorläufige Unterschutzstellung des Bauwerks von der Unteren Denkmalbehörde (gutachterlich bestätigt durch den Landschaftverband); und geklagt wurde zum anderen auf Erteilung einer Abrissgenehmigung.

"Wenn das Gericht uns folgt, wollen wir auch zügig abreißen", erklärte dazu ein Bayer-Sprecher auf Anfrage. Und dies, auch wenn Bayer sich bald aus Uerdingen zurückzieht: Bekanntlich wird Bayer Material Science ab September aus dem Bayer-Konzern ausgegliedert und geht als eigenes Unternehmen unter dem Namen Covestro an die Börse. Covestro wäre auch der neue Eigentümer des Bayer-Kasinos.

Das Gericht prüft die Unterschutzstellung nicht fachlich, erläutere Krefelds Experte bei der Unteren Denkmalbehörde, Gerhard Hanisch. Es gab zwar Fälle, in denen Gerichte eine Unterschutzstellung wieder gekippt haben, doch ging es dabei eher um formale Dinge. Hanisch berichtet von einem Kino in NRW, dessen Unterschutzstellung das Gericht aufhob, weil bereits es zu viele Veränderungen an dem Gebäude gegeben habe. Die Denkmalwürdigkeit des Kasinos ist unter Architekten unumstritten - unterm Strich wird wohl die Frage der Zumutbarkeit der Erhaltung über die Zukunft des Gebäudes entscheiden.

BRE bietet eine "umfassende bau- und nutzungshistorische Dokumentation des Kasino-Gebäudes" an. Der Abbruch würde den Weg für neue Investitionen freimachen: Für den Chempark bietet das Areal "den letzten möglichen Zugang zum Rhein".

(RP)
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