Krefeld Tempo-10-Regel auf dem Ostwall rechtswidrig?

Krefeld · Die UWG-Ratsgruppe schien gestern einem Schildbürgerstreich auf der Spur zu sein: Ratsherr Andreas Drabben berichtete in einem Schreiben an Oberbürgermeister Frank Meyer unter Berufung auf einen WDR-Bericht, dass in Burscheid Tempo-10-Schilder wieder abgebaut werden müssten, weil sie laut NRW-Verkehrsministerium "unzulässig" seien. Demnach wäre auch die Tempo-10-Regelung am Ostwall rechtswidrig.

Eine Nachfrage beim Ministerium ergab, dass die dem Ministerium unterstellte Aussage so nicht stimmt: Wie ein Ministeriumssprecher erläuterte, könne Tempo 10 als zulässige Höchstgeschwindigkeit weiterhin ausgeschildert werden, "allerdings nicht als Tempo-10-Zone im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich". Hier liegt der Knackpunkt: Nach Auffassung der Stadt Krefeld liegt am Ostwall keine "Zonenbeschränkung" als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich vor, sondern eine Streckenbeschränkung. "Eine Streckenbegrenzung ist auch mit niedrigeren Geschwindigkeiten erlaubt, also auch mit zehn Stundenkilometer", erklärte die Stadt dazu.

(vo)
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