EU-Urteil Terrorschutz im Krefelder Hafen ist unzureichend

Krefeld · Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte den Krefelder Hafen im Visier. Die mehrheitlich städtische Gesellschaft tut nicht genug für den Schutz vor Terroranschlägen.

 Die EU verlangt Sicherheitskonzepte und bei Terrorgefahr Fahrzeug- sowie Personenkontrollen im Krefelder Hafen.

Die EU verlangt Sicherheitskonzepte und bei Terrorgefahr Fahrzeug- sowie Personenkontrollen im Krefelder Hafen.

Foto: Hafen

Die Standards zur Gefahrenabwehr seien in den aufgeführten Häfen nicht gesichert gewesen, urteilten die EU-Richter. Dabei gehe es unter anderem um die Festlegung von Hafengrenzen, Risikobewertungen sowie Pläne zur Gefahrenabwehr. Der Richterspruch bezieht sich allerdings nicht auf aktuelle Vorkehrungen, sondern auf den Stand vom Frühjahr 2015. Damals hatte die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland auf den Weg gebracht, das am Ende zur Klage vor dem EuGH führte.

Elisabeth Lehnen, Geschäftsführerin des Krefelder Hafens, betonte auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Verantwortlichen mit der Bezirksregierung in Düsseldorf im Gespräch seien. Details zu den Inhalten werden derzeit vertraulich behandelt.

Bereits 2010 waren die Neuss Düsseldorfer Häfen vom Regierungspräsidium in der Landeshauptstadt aufgrund des vor zehn Jahren beschlossenen Hafensicherheitsgesetztes mit einer Risikobeurteilung konfrontiert worden, die einen entsprechenden Sicherheitsplan zur Folge hatte. "In diesem Plan verlangte man Dinge von uns, die wir nicht als opportun für einen privatwirtschaftlich geführten Betrieb erachtet haben", sagt Rainer Schäfer, Geschäftsführer der Neuss Düsseldorfer Häfen, als Minderheitsgesellschafter des Krefelder Hafens und bis 2013 selbst verantwortlich in Krefeld.

Insbesondere die verlangten Personen- und Fahrzeugkontrollen in der "Eskalationsstufe 3" - im Fall drohender terroristischer Gefahren - stieß den Verantwortlichen sauer auf. "Wir hätten unsere Hafenstandorte absichern und diese Kontrollen durchführen müssen, das ist jedoch eine polizeihoheitliche Aufgabe, das können wir als Unternehmen nicht leisten", sagt Schäfer.

Daraufhin ließen die Neuss Düsseldorfer Häfen ein Rechtsgutachten erstellen und sind im Jahr 2015 in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht damit durchgedrungen. Darauf reagierte wiederum die Bezirksregierung. "In dem Verfahren befinden wir uns jetzt", sagt Schäfer, der betont, dass sich die Häfen einem ausführlichen Sicherheitskonzept keineswegs verweigern: "Wir sind selbst daran interessiert, dass unsere Standorte sicher sind." Die geforderten Auflagen müssten jedoch leistbar sein. Die Bezirksregierung Düsseldorf erstellt als zuständige Hafensicherheitsbehörde derzeit Gefahrenabwehrpläne für die Häfen in Neuss, Duisburg-Rheinhausen, Wesel und Krefeld sowie Duisburg Ruhrort-Meiderich, wie ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums erklärte.

Die Erstellung der Pläne sei jedoch aufwendig, weil Hafenbetreiber, Kommunen und Polizei einbezogen werden müssten. Derzeit werde ein neuer Gefahrenabwehrplan erstellt. "Ich hoffe, dass wir diesen gemeinsam verabschiedet kriegen", sagt Schäfer. Die Verantwortlichen in Krefeld dürften das genauso sehen.

(RP)
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