Einschläferungen ohne triftigen Grund TV-Bericht erhebt Vorwürfe gegen Krefelder Tierheim

Krefeld · Im Krefelder Tierheim sollen 30 bis 40 Tiere "ohne vernünftigen Grund" getötet worden sein - darüber berichtet der Fernsehsender Vox. Tierheim-Vorstandssprecher Dietmar Beckmann sieht die Einrichtung zu Unrecht an den Pranger gestellt.

 Szene aus dem Vox-Beitrag aus "hundkatzemaus": Die ehemaligen Tierheimmitarbeiter Elisabeth Schüller (l.) und Melanie Pütz (M.) mit der Vox-"Tierdetektivin" Judith Pein bei - wie es hieß - einem Treffen auf einem Parkplatz. Die Sendung ist über Vox-Internetseite online zu sehen.

Szene aus dem Vox-Beitrag aus "hundkatzemaus": Die ehemaligen Tierheimmitarbeiter Elisabeth Schüller (l.) und Melanie Pütz (M.) mit der Vox-"Tierdetektivin" Judith Pein bei - wie es hieß - einem Treffen auf einem Parkplatz. Die Sendung ist über Vox-Internetseite online zu sehen.

Foto: Vox

Der Privatsender Vox hat über Vorwürfe berichtet, die Melanie Pütz und Elisabeth Schüller erheben: Sie waren von 2011 bis 2014 in dem Tierheim beschäftigt und werfen der Einrichtung vor, 30 bis 40 Tiere - vor allem Katzen - ohne triftigen Grund eingeschläfert zu haben. Zudem sollen Hunde mit Stromschlägen traktiert worden sein. Tierheim-Vorstandssprecher Dietmar Beckmann zeigte sich auf Anfrage unserer Redaktion entsetzt über den Bericht: Von seiner 20-minütigen Stellungnahme zu den Vorwürfen hat der Sender kaum etwas gebracht. Die Sendung hat möglicherweise auch ein Nachspiel im Rat: CDU-Ratsfrau Simone Römer hat angekündigt, das Thema auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses zu setzen, um mehr über Hintergründe zu erfahren - die Vorwürfe seien "krass", und im Tierheim stecke auch städtisches Geld.

Der Vorstand des Tierheims will eine schriftliche Stellungnahme vorlegen. Von der Ankündigung der Vox-"Tierdetektivin" Judith Pein, ihr Material der Staatsanwaltschaft zu übergeben, ist bei der Krefelder Behörde noch nichts bekannt. Auch liege keine Anzeige vor. Hintergrund: Laut Paragraf 17 des Tierschutzgesetztes ist es verboten, ein Wirbeltier ohne "vernünftigen Grund" zu töten. Dagegen soll das Tierheim verstoßen haben. Die Vorwürfe im einzelnen: Das Tierheim soll Katzen mit Pilzerkrankung eingeschläfert haben. Ein solcher Pilzbefall sei aber gut behandelbar, betont in der Sendung Ralf Unna, Tierarzt und Vize-Präsident des Landestierschutzverbandes NRW. Beckmann sagt dazu, dass es sich bei den erkrankten Tieren um in der Regel um verwilderte Katzen handele, die sich nicht anfassen ließen; die Tiere müssten für eine Pilzbehandlung gefangen, betäubt und dann in einem Pilzbad behandelt werden - das sei für die Tiere eine Quälerei, so dass man sie nach Rücksprache mit einem Tierarzt eingeschläfert habe. Euthanasie mit tiermedizinischer Indikation ist auch laut Staatsanwaltschaft rechtlich möglich. Beckmann dazu weiter: "Die Entscheidung liegt immer beim Tierarzt."

Tierarzt Unna widerspricht. Er habe Fotos einer Katze gesehen, die lediglich einen daumennagelgroßen sogenannten "Hotspot" mit Pilzverdacht gehabt habe; Euthanasie in diesem Fall ist seiner Auffassung nach ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, weil die Behandlung problemlos gewesen wäre. Generell ist es laut Unna gängige Praxis, Katzen mit Pilzbefall - ob verwildert oder nicht ("keine Katze lässt sich waschen") - zweimal die Woche zu "sedieren", zu waschen und zu impfen. Das sei "ein gewisser Behandlungsaufwand", räumte er ein, aber für ihn kein "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes für die Tötung einer Katze.

Die Frage, ob der zuständige Tierarzt einen Fehler gemacht habe, sei vom Amtstierarzt oder vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) zu klären. Vorwurf Nummer zwei: In der Sendung wird ein Rottweiler namens Tyson erwähnt, der bei Vox als kinderlieb und harmlos beschrieben wird. Beckmann betont, der Hund habe, bevor er ins Tierheim gekommen sei, ein Kind und einen Mann gebissen. Wiederum sei es eine tierärztliche Entscheidung gewesen, das Tier aus Sicherheitsgründen einzuschläfern.

Vorwurf Nummer drei bezieht sich auf Stromschläge, mit denen ein Hund im Zwinger traktiert worden sein soll. Beckmann erläutert dazu, dass der Hund im Käfig die Eingangsklappe angegangen sei, weil er Käfighaltung nicht gewohnt gewesen sei; als er sich dabei an der Pfote eine schwer blutenden Wunde zugezogen habe, habe man entschieden, die Klappe unter Strom zu setzen - "um das Tier vor sich selbst zu schützen". Vox-Reporterin Pein verweist allerdings auf die Tierschutzhundeverordnung, wonach es verboten ist, dass in einem Zwinger stromführende Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sind.

(RP)
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