Krefeld/Tönisvorst Stadt-Mitarbeiter: Mittagessen für Gefälligkeiten?

Krefeld/Tönisvorst · Ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes der Stadt Tönisvorst soll bei einem Imbiss-Betreiber Vergünstigungen erhalten und im Gegenzug dessen Kunden im Halteverbot parken gelassen haben. Dem 51-Jährige wurde daraufhin gekündigt, hatte jedoch auf Wiedereinstellung geklagt.

Der Fall liegt dem Arbeitsgericht Krefeld bereits seit knapp zwei Jahren vor. Das Gericht entschied in der vergangenen Woche, dass die Kündigung vom November 2013 rechtens ist. Dem Ordnungsdienstmitarbeiter wurde vorgeworfen, vergünstigte Speisen - etwa ein "All-Inclusive-Mittagessen" für fünf Euro - angenommen zu haben. Als Gegenleistung habe er dem Betreiber garantiert, dass seine Kunden, die unerlaubt am Imbiss parkten, unbehelligt bleiben (unsere Redaktion berichtete).

Im Laufe der Beweisaufnahme hatten freie Mitarbeiter, die ebenfalls im Auftrag der Stadt im Ordnungsdienst unterwegs waren, ausgesagt, es habe im besagten Imbiss Pauschalpreise gegeben. Ein Zeuge gab an, in Uniform habe er weniger bezahlen müssen, als wenn er privat dort Essen bestellt habe. Das bestritt der Betreiber. Er erklärte, die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes hätten regulär wie andere Kunden auch bezahlen müssen.

Da der entlassene Mitarbeiter magenkrank gewesen sei, habe er oft nur eine halbe Portion essen wollen - die dann auch entsprechend preislich reduziert gewesen sei. Das Fünf-Euro-Menü sei eine befristete Werbeaktion in Verbindung mit einem Getränkeanbieter gewesen.

Der Imbiss-Betreiber beschwerte sich beim Gericht, dass der Leiter des Ordnungsamtes in den Imbiss gekommen sei und einer Mitarbeiterin zur Aussageverweigerung geraten hätte. Auch berichtete er, dass seine Kunden über die Knöllchen vom Ordnungsdienst erbost seien, wenn sie gerade mal ihre Bestellung abholten. Die Beweisaufnahme wurde in der vergangenen Woche abgeschlossen.

Der Anwalt der Stadt hielt die Aussage des Zeugen für "glatt gelogen". Der 51-Jährige kann gegen das Urteil vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung gehen.

(mro)
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