Krefeld Uerdingen: Unbekannter schießt Rassekater mehrmals in den Kopf

Krefeld · Ein Kater der Rasse Maine Coon wurde am Sonntag mit Projektilen im Kopf in eine Duisburger Tierklinik gebracht. Die Polizei ermittelt.

Kater Mugambi in Uerdingen ist angeschossen worden. Der sechsjährige Kater war erstmals aus dem Garten weggelaufen.

Kater Mugambi in Uerdingen ist angeschossen worden. Der sechsjährige Kater war erstmals aus dem Garten weggelaufen.

Foto: Dana Kolatka

In der Irmgardis-Siedlung im Uerdinger Westen ist am Sonntagmittag ein wertvoller Zuchtkater angeschossen worden. Mit tränenerstickter Stimme berichtete Eigentümerin Dana Kolatka, registrierte Hobbyzüchterin, gestern Morgen unserer Redaktion, dass das Tier am Sonntag gegen 13 Uhr zum ersten Mal überhaupt aus dem Garten an der Ernst-Schröder-Straße weggelaufen sei und sich einige Zeit später angeschossen zurückgeschleppt habe. "Im Dezember ist schon eine meiner Katzen vergiftet worden. Hier muss irgendwo ein großer Katzenhasser wohnen", fürchtet die 31-Jährige.

Sie hat ihren sechsjährigen Kater namens Mugambi, ein zehn Kilo schweres Prachtexemplar der Rasse Maine Coon, am Sonntag sofort zum tiermedizinischen Notdienst nach St. Tönis gebracht. "Dort sagte mit die Tierärztin, dass er sofort in die Tierklinik nach Duisburg gebracht werden muss, damit das Projektil herausoperiert werden kann." Dort habe sich herausgestellt, dass es sich um mehrere Projektile - nicht um Schrot - handele, berichtete Dana Kolatka gestern, als der Zustand des Tieres noch instabil war..

Am Montag hatte die Uerdingerin auch Kontakt zur Polizei aufgenommen, die ihr riet, mit dem beziehungsweise den Geschossen auf die Wache zu kommen, damit der Vorfall untersucht werden kann.

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Ein Tier ist laut Polizeisprecher Acor Kniely aus Krefeld im Sinne der Gesetzgebung keine "Sache" mehr: "Die Rechtslage gegenüber Tieren hat sich sehr zu deren Gunsten geändert." Sobald die Anzeige vorliege, werde von der Polizei ermittelt - wegen des Verdachts auf Tierquälerei -oder Tötung; gegebenenfalls auch wegen unerlaubten Benutzens einer Waffe oder auch wegen illegalen Waffenbesitzes. Kniely: "Das Schießen außerhalb einer Schießstätte oder eines befriedeten Grundstücks ist strafbar - egal mit welchen Waffen, auch mit Luftgewehr oder -pistole." Selbst wenn der Schütze das Tier auf seinem Grundstück beschossen haben sollte, wäre das eine Straftat.

(RP)
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