Krefeld Umweltplakette nicht lesbar: 55 Euro Strafe

Krefeld · Die Stadtverwaltung muss neuerdings Autofahrer sanktionieren, deren Kennzeichennummer auf der Umweltplakette nicht lesbar oder falsch ist. 618 mal wurde das Verwarngeld in Krefeld seit 1. Mai 2014 schon ausgesprochen.

 Sonja Stemes mit ihrem Auto und der fehlenden Plakettenbeschriftung. Sie war ganz überrascht, als sie plötzlich ein Knöllchen wegen eines nicht lesbaren Kennzeichens auf ihrer Umweltplakette sah.

Sonja Stemes mit ihrem Auto und der fehlenden Plakettenbeschriftung. Sie war ganz überrascht, als sie plötzlich ein Knöllchen wegen eines nicht lesbaren Kennzeichens auf ihrer Umweltplakette sah.

Foto: Thomas Lammertz

Die Stadt Krefeld greift seit einigen Wochen härter bei der Kontrolle von Umweltplaketten durch. Seit 1. Mai sieht der überarbeitete Bußgeldkatalog vor, dass in der Umweltzone auch Pkw-Halter sanktioniert werden, deren Grüne Plaketten auf dem Wagen nicht lesbar oder in der Angabe des Kennzeichens nicht identisch mit dem Nummernschild sind. 618 mal haben die Politessen in Krefeld dieses Vergehen seit 1. Mai 2014 registriert und jeweils 55 Euro Verwarngeld verhängt. 33.990 Euro kommen so zusammen.

Wie man sieht, sieht man nichts - auf der Grünen Plakette ist keine Beschriftung erkennbar.

Wie man sieht, sieht man nichts - auf der Grünen Plakette ist keine Beschriftung erkennbar.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Die Krefelderin Sonja Stemes, die vor wenigen Tagen an der Luisenstraße ein Knöllchen wegen nicht lesbarer Plakette erhielt, will die Strafe nicht akzeptieren und denkt darüber nach, Widerspruch einzulegen. Sie war erstaunt über das Knöllchen: "Wir haben unser Auto vor vier Jahren in einem Autohaus gekauft, da war die Umweltplakette dran, der Wagen war auch vor eineinhalb Jahren noch beim TÜV."

Jetzt stellen sich viele Fragen: War die Plakette jemals beschriftet, hat das Autohaus Fehler gemacht, hat der TÜV nicht kontrolliert? Experten warnen: Wenn die Plakette mit einfachen Kugelschreiber oder Filzstift beschrieben wurde, kann die Sonneneinstrahlung die Schrift mit der Zeit unlesbar machen.

Für die Stadtverwaltung ist der Sachverhalt klar. Die Neuregelung ging einher mit der deutschlandweiten Bußgeldreform zum 1. Mai - die bis dato größte Reform der 50 Jahre alten Flensburger Bußgeldkartei.

Die neue Reform sieht vor, dass das Befahren der Umweltzone ganz ohne Grüne Plakette mit einem Bußgeld von 80 Euro zu bestrafen ist. Wenn wiederum das auf der Plakette vermerkte KFZ-Kennzeichen nicht mehr lesbar ist oder nicht mehr mit dem aktuellen Kennzeichen überstimmt, zum Beispiel nach einem Kennzeichenwechsel, sind 55 Euro Verwarngeld zu zahlen. "Der Halter eines KFZ ist verantwortlich für die Lesbarkeit und Aktualität der Feinstaubplakette. Vergleichbar mit seiner Pflicht, ein zugelassenes KFZ auch mit den entsprechenden amtlichen Kennzeichen auszustatten", teilte die Stadt auf Anfrage mit.

Im Internet mehren sich derweil die Einträge von Fahrzeughaltern, die ähnlich wie die Krefelderin Sonja Stemes Verwarngelder erhalten haben. In einigen Fällen hatten die Pkw-Halter mit ihren Widersprüchen Erfolg. Denn eigentlich ist die KFZ-Zulassungsstelle verpflichtet, die Schrift mit lichtechtem Stift aufzutragen. Empfohlen wird ein spezieller "Lumocolor-Stift", der lichtecht und wasserfest ist. "Ich kann ja jetzt nicht mehr kontrollieren, mit welchem Stift die Zulassungsstelle die Schrift aufgetragen hat", sagt Sonja Stemes, die sich anwaltlich beraten lassen will.

(RP)
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