Krefeld Unerlaubte Vermögensbildung: IHK verliert Gerichtsprozess

Krefeld · Die IHK Mittlerer Niederrhein darf Rücklagen für etwaige Risiken im Geschäftsjahr bilden. Wenn der Betrag jedoch mehr als die Hälfte der geplanten Gesamtausgaben fürs Wirtschaftsjahr überschreitet, sieht das Bundesverwaltungsgericht darin eine unzulässige Vermögensbildung zu Lasten der Beitragszahler.

 Die IHK darf grundsätzlich Grundlagen bilden.

Die IHK darf grundsätzlich Grundlagen bilden.

Foto: thinkstock

Erneute Schlappe für die IHK Mittlerer Niederrhein. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab in einem Gerichtsverfahren jetzt einem Kläger Recht, der seinen Beitragsbescheid für das Jahr 2014 angefochten hat. Der Sachverhalt war im Grundsatz bereits im März dieses Jahres entschieden worden. Der Spruch der 20. Kammer mit Richterin Dr. Esther Kröger wies auf offenbar erhebliche Versäumnisse bei der IHK hin. Seit dem Jahr 2010 verstoße das Vorhalten der Ausgleichsrücklage in einer Höhe von fast neun Millionen Euro gegen das eigene Finanzstatut der Kammer, schreibt die Richterin in ihrem Urteil. Mit der Folge, dass alle in den Folgejahren erhobenen Beitragsbescheide zwar fehlerhaft, aber nicht nichtig seien. Anspruch auf Erstattung der rechtsfehlerhaft ermittelten Beiträge haben nur die erfolgreichen Kläger.

Die IHK habe zum Teil "auf gut Glück" gehandelt, heißt es weiter. Und das Quasi-Zeugnis des Verwaltungsgerichts fällt noch schlechter aus. "Die Beklagte hat "sehenden Auges" gegen das auch im Rahmen der Wirtschaftsplanung strikt zu beachtende Satzungsrecht verstoßen und die dort fixierten Obergrenzen der Ausgleichsrücklage überschritten", urteilte Kröger.

Die von der Kammer vorgebrachten Argumente zur Entlastung verfingen nicht. Weder liefere das Haushaltsrecht Gründe für die unzulässige Praxis, noch der Beschluss des IHK-Finanzausschusses, der eine "sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung" attestiert hatte.

Nach dem Urteil vom März dieses Jahres habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seiner mündlichen Verhandlung jetzt erneut einige durch Klage angefochtene Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein aufgehoben, erklärte die IHK auf Anfrage unserer Redaktion. Die Kammer hatte nach der Entscheidung im März Antrag auf Zulassung der Berufung und Aussetzung des Verfahrens gestellt. Dem Antrag auf Aussetzung habe das Gericht gegen den Willen von Kläger und IHK nicht stattgegeben, berichtete die Kammer.

Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte die IHK weiter, das Gericht habe erneut bestätigt, dass sie grundsätzlich Rücklagen bilden dürfe. Allerdings kritisierte es, dass die Risikobewertung als Grundlage für die Bildung einer Ausgleichsrücklage nicht ausreichend dokumentiert worden sei. Diese Einschätzung war zu erwarten, da es um denselben Zeitraum wie beim Verfahren am 30. März ging.

"Die IHK-Vollversammlung hat sich bereits in zwei Sitzungen mit dem Urteil vom März beschäftigt", erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. "Bis Ende 2017 werden wir die Wirtschaftsplanung rückwirkend heilen." Inzwischen setze die Kammer ein digitales Instrument zur Bewertung von unternehmerischen Risiken ein. Erstmals sei dieses Werkzeug zur Berechnung der Ausgleichsrücklage im Wirtschaftsjahr 2017 zur Anwendung gekommen. Damit sei nun sichergestellt, dass auch die Dokumentation der Risikoberechnung den Anforderungen entspreche, die das Bundesverwaltungsgericht formuliert habe.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass es sich bei dem Prozess um einen Berufungsprozess gehandelt habe. Tatsächlich handelte es sich um einen Gerichtsprozess. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

(sti)
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