Pädophiler Wiederholungstäter aus Krefeld Urteil: Sicherungsverwahrung aufgehoben

Krefeld · Ein pädophiler Wiederholungstäter aus Krefeld muss entgegen einem früheren Urteil doch nicht in Sicherungsverwahrung. Heute könne nicht mehr festgestellt werden, dass der Mann einen Hang zum Kindesmissbrauch habe, sagte ein Gutachter am Dienstag im Revisionsverfahren am Krefelder Landgericht.

 Ein pädophiler Wiederholungstäter aus Krefeld muss entgegen einem früheren Urteil doch nicht in Sicherungsverwahrung.

Ein pädophiler Wiederholungstäter aus Krefeld muss entgegen einem früheren Urteil doch nicht in Sicherungsverwahrung.

Foto: dapd, dapd

Eine andere Gerichtskammer hatte den heute 56-Jährigen im Februar 2011 zu sechseinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte seinen Patensohn mehrfach missbraucht. Außerdem fanden sich kinderpornografische Dateien auf dem Rechner des Mannes.

Davor sei er aber viele Jahre nicht einschlägig in Erscheinung getreten, erläuterte jetzt der Gutachter. Der 56-Jährige war bereits wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden — Gutachter und Gericht wiesen aber darauf hin, dass dies etwa 20 Jahre zurückliegt. Das Krefelder Landgericht entschied nun, dass der Fall für eine Sicherungsverwahrung nicht reiche. Diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Auch Staatsanwaltschaft und Nebenkläger forderten keine Sicherungsverwahrung mehr. Die sechseinhalb Jahre Haft muss der Mann aber trotzdem absitzen.

In erster Instanz hatte ein anderer Sachverständiger befürchtet, dass sich der Angeklagte weiter an Kindern vergehen könne. Zwischen Juli und Dezember 2009 hatte der Patenonkel den zur Tatzeit sieben und acht Jahre alten Jungen aus Duisburg in zehn Fällen missbraucht.

(lnw)
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