Krefeld Verluste durch Untätigkeit: Stadt will Mängel beheben

Krefeld · Oberbürgermeister Frank Meyer hat Schritte zur Beseitigung von Mängeln in der Jugendhilfe eingeleitet.

Fehlerhafte Strukturen und Untätigkeit der Mitarbeiter in der Jugendhilfe haben zu finanziellen Schäden für die Stadt geführt: 400.000 Euro sind vom Rechnungsprüfungsamt in ihrem Bericht 08/2017 aktenkundig gemacht (wir berichteten exklusiv). Die Mängel reichen mehr als zehn Jahre zurück und blieben dennoch bis zum aktuellen Bericht aus diesem Jahr weitgehend bestehen.

Oberbürgermeister Frank Meyer habe bereits entsprechende Anweisungen zur Beseitigung der Mängel erteilt, erklärte Stadtsprecher Timo Bauermeister. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es:

• Die Arbeitsanweisung für die Wirtschaftliche Jugendhilfe wurde grundlegend überarbeitet und die Anregungen aus den RPA-Berichten berücksichtigt (Wiedervorlagen, 4-Augen-Prinzip, strukturierte Verfolgung von Ansprüchen etc.).

• Durch die Fachbereichsleitung wurde im Oktober 2017 für Mitarbeitende aller Abteilungen des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung eine Fortbildung zum Thema "Finanzierung in der Kinder- und Jugendhilfe" abgehalten, an der auch Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe teilnahmen.

• Derzeit erarbeitet der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung eine umfassende Arbeitsanweisung zum Thema "Einnahmen und Erstattungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe" zur Verbesserung des Einnahmemanagements und -controllings.

• Die Arbeitsprozesse der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden derzeit verwaltungsintern untersucht und sollen verbessert werden. Im Anschluss daran erfolgt eine qualifizierte Personalbemessung für die Wirtschaftliche Jugendhilfe, die die oben beschriebenen immer komplexer werdenden Arbeitsabläufe angemessen berücksichtigt.

• Zwei Stellen wurden u.a. für die bessere Umsetzung der Abläufe in der Sachbearbeitung (4-Augen-Prinzip) dauerhaft eingerichtet.

• Die Wirtschaftliche Jugendhilfe soll umgehend wieder an einem Standort zentralisiert werden. Dieser Punkt ist wesentliche Voraussetzung für die Sicherstellung einer einheitlichen Sachbearbeitung, einer qualifizierten Einarbeitung, die Umsetzung der Fachaufsicht durch die Sachgebietsleitung und die Sicherstellung einer Vertretung bei Fehlzeiten und Vakanzen.

• Die Anregung des Rechnungsprüfungsamtes auf Einrichtung einer Innenrevision beim Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung wurde umgehend berücksichtigt. So sind nach entsprechender Beschlussfassung im Verwaltungsvorstand zwei Stellen für die Innenrevision im entsprechenden Fachbereich im Entwurf des Stellenplanes für 2018 bereits berücksichtigt. Diese sollen unmittelbar bei der Fachbereichsleitung angesiedelt sein.

(sti)
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