Krefeld Verwechslung: Freispruch für angeklagten Hausmeister

Krefeld · Das Krefelder Schöffengericht hat einen Hausmeister vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen. Der 46-Jährige stand im Verdacht, von einem säumigen Mieter unter Drohungen Rückstände eingetrieben zu haben. Der 46-Jährige sollte erst geklopft, dann die Tür eingetreten und dem Mieter gedroht haben, er werde ihm mit einem Hammer den Schädel einschlagen, wenn er nicht die Schulden begleiche. Der 55-Jährige erklärte vor Gericht, dass es diesen Vorfall gab, und er aus Angst zahlte.

Allerdings sei es nicht der Angeklagte gewesen, der an dem besagten Tag seine Wohnung stürmte. Es liege eine Verwechslung vor, erzählte er den erstaunten Beteiligten. Zwar habe er mit dem angeklagten Hausmeister schon einige unliebsame Überraschungen erlebt, für diese sei der aber nicht verantwortlich. Die Schulden habe ein anderer Handlanger des Vermieters eingetrieben, dessen Namen er nannte. Da er aber mehrere Anzeigen erstattete, seien die Fälle wohl verwechselt worden. Bei der Polizei sei er unter anderem gewesen, weil der Vermieter und der Angeklagte ihn im Hausflur festgehalten und ihm ein blaues Auge geschlagen haben sollen. Dieser Vorwurf wird in einem gesonderten Verfahren behandelt.

Der 55-Jährige berichtete, dass es schon seit langer Zeit Streit gebe. Grund seien unter anderem Mängel in der Wohnung an der Nordstraße. Auf Anraten des Arbeitsamtes habe er die Miete gekürzt. Mit der Kürzung war der Vermieter allerdings nicht einverstanden, so dass es wiederholt Ärger gab. Dem Hausmeister gehe er aus dem Weg. Allerdings habe er ihm in der Vergangenheit auch schon geholfen. Wenn er sich aussperrte, habe er kurzerhand für ihn die Tür mit einer Scheckkarte geöffnet. Der Angeklagte hingegen beteuerte, dass er niemals die Türe des Mieters öffnete. Es sei der 55-Jährige selber, der gelegentlich seine eigene Wohnungstür einschlage. Wer solche Mietstreitigkeiten habe, brauche keine Horrorfilme mehr, kommentierte der Richter.

(BL)
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