Krefeld Vier versuchte Morde erschüttern Krefeld: Prozessauftakt am Montag

Krefeld · Das Landgericht verhandelt in der kommenden Woche gleich zwei aufsehenerregende Fälle: Gegen eine Mutter aus Hüls, die ihre Kinder aus dem Fenster warf, und gegen einen 18-Jährigen, der seinen Freund niederstach.

 Aus dem Fenster oben rechts hat eine Frau aus Hüls in den frühen Morgenstunden des 13. Juni ihre drei kleinen Kinder geworfen und anschließend versucht, sich das Leben zu nehmen.

Aus dem Fenster oben rechts hat eine Frau aus Hüls in den frühen Morgenstunden des 13. Juni ihre drei kleinen Kinder geworfen und anschließend versucht, sich das Leben zu nehmen.

Foto: Lothar Strücken

Zwei versuchte Morde waren wochenlang Stadtgespräch: Eine Mutter hatte ihre drei Kinder aus dem Fenster im zweiten Stock geworfen und ein 18-Jähriger seinen langjährigen Freund heimtückisch überfallen, auf ihn mit einem Butterflymesser eingestochen und ihn damit lebensgefährlich verletzt. In der kommenden Woche werden beide Fälle vor dem Landgericht Krefeld verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hat jeweils Anklage wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und im Fall des 18-Jährigen auch Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.

Der Prozessauftakt erfolgt am Montag, 12. Dezember, um 9 Uhr vor der 1. Großen Strafkammer im Saal 167. Die Staatsanwaltschaft legt dem angeklagten Lukas T. zur Last, am Nachmittag des 19. Juni dieses Jahres einen jungen Mann, mit dem er bis dahin befreundet gewesen sei, gefragt zu haben, ob dieser bei ihm übernachten wolle. Der Mann habe zugestimmt und sich in den Abendstunden verabredungsgemäß zur Wohnanschrift des Angeklagten begeben. Dort habe sich der Angeklagte, maskiert und mit Pfefferspray sowie einem Butterflymesser bewaffnet, in einem Gebüsch verborgen.

 Die Polizei nahm noch in der Nacht nach der Messerattacke auf einen 17-jährigen Krefelder am 19. Juni einen Tatverdächtigen fest.

Die Polizei nahm noch in der Nacht nach der Messerattacke auf einen 17-jährigen Krefelder am 19. Juni einen Tatverdächtigen fest.

Foto: Christoph Reichwein

Als sein Opfer erschienen sei, habe der Angeklagte ihn unvermittelt angegriffen. Er habe ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und in der Folgezeit mehrfach mit dem Messer in den Bereich des Rückens und der Seite gestochen. Ferner habe der Angeklagte mit dem Messer nach dem Kopf des mutmaßlich Geschädigten gestochen, diesen je-doch verfehlt. Dem Angegriffenen sei es schließlich gelungen, in ein zufällig am Ort des Geschehens eintreffendes Fahrzeug zu flüchten, informierte ein Gerichtssprecher.

Der Angegriffene sei durch die Tat lebensgefährlich verletzt worden. Unter anderem habe er eine sieben Zentimeter tiefe Stichwunde im Rippenfell und eine zwei Zentimeter tiefe Bauchstichverletzung erlitten, die operativ habe versorgt werden müssen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Angegriffenen töten wollte und dass angesichts des plötzlichen und unvorhergesehenen Angriffs die Voraussetzungen des gesetzlichen Mordmerkmals der Heimtücke erfüllt sind. Das Verfahren findet vor einer Jugendkammer statt.

 Am Tag nach der Tat stellten Nachbarn Kerzen auf.

Am Tag nach der Tat stellten Nachbarn Kerzen auf.

Foto: Lammertz Thomas

Nur zwei Tage später tagt die 2. Große Strafkammer ab 9 Uhr im Saal 70 des Landgerichts, um über die Unterbringung der 34 Jahre alten Beschuldigten Agnes H. aus Krefeld zu entscheiden. Die Strafverfolger legen ihr zur Last, in den frühen Morgenstunden des 13. Juni 2016 nacheinander ihre seinerzeit sechs, vier und drei Jahre alten Kinder (ein Mädchen und zwei Jungen) aus einem in etwa acht Meter Höhe befindlichen Fenster der gemeinsamen Wohnung in Hüls auf den Gehweg geworfen zu haben. Alle drei Kinder überlebten die Tat, erlitten jedoch Verletzungen in Form von Einblutungen, Quetschungen oder Knochenbrüchen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie allesamt zur Tatzeit geschlafen haben und erst durch den Schmerz des Aufpralls aufgewacht sind. Im Anschluss an die Tat habe die Beschuldigte versucht, sich durch Öffnen der Pulsadern selbst zu töten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte zum Zeitpunkt der Taten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen ist. Die Absicht, ihre Kinder zu töten, sei dementsprechend aus einem wahnhaften Erleben geboren. Vor diesem Hintergrund zielt das Verfahren darauf ab, die unmittelbar nach dem Ereignis vorläufig angeordnete geschlossene Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus fortzusetzen.

Für den Prozess gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen sind mehrere Verhandlungstage angesetzt. Nach derzeitigem Stand ist mit einem Urteil am 5. Januar zu rechnen.

(sti)
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