Krefeld Villa Müncker: Brandstiftung im Denkmal

Krefeld · Innerhalb weniger Tage gingen zwei denkmalgeschützte Gebäude in der Stadt in Flammen auf. Der Wiederaufbau ist Pflicht.

 Die Feuerwehr rückte an die Hohenbudberger Straße nach Uerdingen aus, um die Flammen in der Villa Müncker zu bekämpfen. In Mitleidenschaft gezogen wurde der Flur im Untergeschoss sowie Teile der Decke.

Die Feuerwehr rückte an die Hohenbudberger Straße nach Uerdingen aus, um die Flammen in der Villa Müncker zu bekämpfen. In Mitleidenschaft gezogen wurde der Flur im Untergeschoss sowie Teile der Decke.

Foto: LS

Denkmäler sind für ihre Eigentümer oftmals ein Ärgernis. Sie stehen nicht selten einer wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks im Wege. Beispiele gibt es in Krefeld genug. Covestro hatte einen Abrissantrag für das Casino am Rhein gestellt, der Kampf um den Erhalt der Gastwirtschaft Et Bröckske in der Innenstadt war umstritten, und auch am Hafenkopf in Uerdingen sollen die Magazingebäude lieber heute als morgen verschwinden.

Wenn dann innerhalb von wenigen Tagen in gleich zwei denkmalgeschützten Gebäuden Feuer ausbrechen, läuten bei Stadt, Ermittlern und einer kritischen Öffentlichkeit die Alarmglocken. Nicht ohne Grund: Wie die Polizei gestern mitteilte, handelt es sich beim Brand in der Villa Müncker an der Hohenbudberger Straße im Plangebiet für den "Rheinblick" am Uerdinger Rheinufer nach derzeitigem Ermittlungsstand um "vorsätzliche Brandstiftung". Die Spuren dort führten allerdings in eine komplett andere Richtung als die Öffentlichkeit befürchtet, sagte Polizeisprecher Daniel Uebber gestern auf Anfrage unserer Redaktion.

 Der Flur in der Villa Müncker ist durch den Brand beschädigt.

Der Flur in der Villa Müncker ist durch den Brand beschädigt.

Foto: TL

Die Feuerwehr ist am vergangenen Wochenende verständigt worden und war bis in die späten Abendstunden im Einsatz. Die Villa Müncker ist nicht bewohnt, verletzt wurde niemand. In Mitleidenschaft gezogen wurden der Flur im Untergeschoss sowie Teile der Decke. Das Gebäude entstand Ende des 19. Jahrhunderts. Im Innern der Villa besticht die leicht gewendelte Holztreppe aus der Entstehungszeit des Hauses. Die Parkettböden weisen Intarsien, teilweise aus Ebenholz auf.

Die Polizei sucht nun Zeugen, denen am Freitag (16. Februar) gegen 19 Uhr verdächtige Personen in der Nähe der Villa, am Rhein oder an der Hohenbudberger Straße in Uerdingen aufgefallen sind. Hinweise werden an die Polizei Krefeld unter Rufnummer 02151 6340 erbeten.

 Die denkmalgeschützten Weberhäuser an der Inrather Straße sind Nebengebäude eines historischen Bauernhofes.

Die denkmalgeschützten Weberhäuser an der Inrather Straße sind Nebengebäude eines historischen Bauernhofes.

Foto: Strücken Lothar

Acht Tage vor der Brandstiftung in der Villa Müncker stand der Dachstuhl der so genannten Weberhäuser an der Inrather Straße in Flammen. Bei dem Großbrand hatten drei Menschen Rauchvergiftungen erlitten. Zwei historische Weberhäuser wurden beschädigt - ob und wann sie wieder bewohnbar sind, war für die Feuerwehr nicht abzuschätzen. Die Einsatzkräfte retteten eine Katze. Das Feuer war in den Abendstunden ausgebrochen. Bei den Weberhäusern handele es sich um kultur- und landschaftsprägende Gebäude als Teil der "Inrather Hofzeil" an der Terrassenkante. Es seien Nebengebäude eines alten Bauernhofes, informierte Stadtsprecher Dirk Senger auf Anfrage unserer Redaktion.

Der Eigentümer müsse die Gebäude wieder denkmalwert herrichten beziehungsweise reparieren. Aufgrund des Brandschadens habe er kein Recht, die denkmalgeschützte Immobilie abzureißen. "Wir als Stadt gehen von einem Wiederaufbau aus", sagte Senger.

Um öffentlichen Mutmaßungen entgegenzutreten, informierte er darüber, dass weder ein Abriss- noch ein Bauantrag für das Grundstück gestellt sei. Es gebe auch keinen Eigentümerwechsel für das Grundstück, und die Baumfällarbeiten sei in der Beseitigung von Sturmschäden nach dem Orkan Friederike begründet.

Die Polizei erklärte gestern auf Anfrage, dass es für den Brand in den Weberhäusern anders als bei dem in der Villa Müncker "keinen Hinweis auf eine vorsätzliche Straftat" gebe.

Wer fremde Gebäude oder Hütten nach Paragraf 306 Strafgesetzbuch in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis fünf Jahren.

(sti)
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