Krefeld "Wenn das einstürzt, kann es Tote geben"

Krefeld · Hans Pall, Eigentümer eines Teils des Howinol-Geländes, schlägt Alarm: Ein zur Hohenbudberger Straße liegendes Gebäude ist statisch nicht sicher. Er darf nicht weiterbauen, weil er laut Stadt nicht genehmigte Baustoffe verwendet hat.

Das Tischtuch zwischen Stadt und dem österreichischen Investor Hans Pall scheint zerschnitten, die Intensität der juristischen Auseinandersetzungen nimmt zu - unabhängig davon gibt es offenbar ein gravierendes statisches Problem mit einem zur Hohenbudberger Straße hin liegenden Gebäude. Pall warnt, dass eine Wand einsturzgefährdet ist: "Wenn die einstürzt, kann es Tote geben", sagt er. Die Stadt teilt die Einschätzung zumindest insoweit, als dass auch sie Gefahren sieht. Sie will das Gebäude jetzt in Eigenregie sichern lassen und die Baumaßnahme Pall in Rechnung stellen.

Hintergrund: Pall hat bekanntlich einen Teil des Howinol-Geländes gekauft und angekündigt, dort eine Mischung aus gewerblichen und gastronomischen Betrieben anzusiedeln. Die Stadt hat die Baustelle nach eigenen Angaben im Oktober 2013 versiegelt. Grund laut Stadt: ungenehmigte Abbrucharbeiten, die zu erheblichen statischen Bedenken geführt hätten. Vor einigen Tagen hatte Pall nach eigenen Angaben für einige Stunden die Erlaubnis, das Grundstück zu betreten, um einige Dinge abzutransportieren. Bei dieser Gelegenheit hat er seine Sicht der Dinge unserer Redaktion gegenüber erläutert. Pall sieht hinter all dem eine Kampagne gegen sich; er droht nun der Stadt mit Klage. Die Stadt, so argumentiert er, verletze sein Recht auf Eigentum und seine Verfügungsgewalt über seinen Grund und Boden. Er sieht nicht ein, dass sich die Versiegelung auf das komplette Grundstück bezieht, weil eine Hälfte nur aus zugewuchertem freiem, unbebautem Gelände besteht. Die Stadt wiederum sieht die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt: "Die auf dem großen Areal befindlichen Gebäude verfügen über viele Öffnungen und Zugangsmöglichkeiten, die bei einer Versiegelung der einzelnen Bauten verschlossen und gesichert werden müssten. Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit ist die Versiegelung des Haupttores zum ansonsten eingefassten Gelände die angemessene Maßnahme", erklärte ein Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Pall kritisiert überhaupt die ganze Sperrung: "Wir sind rohbaufertig", sagt er. Die Wand, die zur Straße hin abkippen könnte, könnte längst gesichert sein, wenn man ihn hätte machen lassen, meint er. Er zeigt zum Beweis auf eine Decke mit Ziegelsteinen, die mit Beton ausgegossen werden soll.

Die Stadt hat es ihm untersagt - Begründung: Die Deckenelemente seien ungenehmigt eingebaut, sie seien nicht Bestandteil einer Sicherungsmaßnahme gewesen, und es seien in Deutschland nicht zugelassene Baustoffe verwendet worden. Insofern sei seitens der Bauaufsicht ein Ausgießen der Decken untersagt worden. Die Stadt teilt weiter mit, dass in allen drei Gebäuden auf dem Howinol-Gelände "genehmigungspflichtige Bauarbeiten ausgeführt" worden seien, für die Baugenehmigungen weder beantragt noch erteilt worden seien.

Was die Sicherung der Wand angeht, will die Stadt rasch handeln: "Die Hauswand wird in Kürze im Wege der Ersatzvornahme durch ein Fachunternehmen gesichert. Der Auftrag ist durch die Stadt Krefeld erteilt. Die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt."

(RP)
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