Genehmigungsfalle für Wettbüros Stadt Krefeld kann Wettbüro-Eröffnung nicht verhindern

Krefeld · Die Stadtverwaltung hat alle Register gezogen, um die Eröffnung eines Wettbüros an der Gladbacher Straße 235 zu verhindern. Erfolglos. Das ärgert vor allem auch die Politiker in der Bezirksvertretung Süd.

 An der Gladbacher Straße 235 hat eine Annahmestelle für Sportwetten eröffnet. Die Stadt musste eine Genehmigung erteilen - sehr zum Ärger der Politik.

An der Gladbacher Straße 235 hat eine Annahmestelle für Sportwetten eröffnet. Die Stadt musste eine Genehmigung erteilen - sehr zum Ärger der Politik.

Foto: samla.de

Dabei hat die Kommune sogar das ganz große Rad gedreht und den dort gültigen Bebauungsplan mit dem Ziel geändert, die Ansiedlung eines Wettbüros unmöglich zu machen. Der Antragsteller hingegen nutzte ein Schlupfloch, um die Verbote zu umgehen. "Wir waren an höchstrichterliche Rechtssprechung gebunden und hatten als Bauverwaltung keine Handhabe", erklärte Stadtsprecherin Angelika Peters auf Anfrage unserer Redaktion.

Vor fünf Jahren hat die Stadt Krefeld ein Vergnügungsstättenkonzept beschlossen. Demnach sollen neue Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros nur noch an wenigen, ausgesuchten Standorten im Stadtgebiet zugelassen werden. Derzeit seien elf Wettbüros in Krefeld steuerlich veranlagt. Die Betreiber zahlen eine Wettbürosteuer. Im aktuellen Haushalt der Stadt sind Einnahmen in Höhe von 103.000 Euro kalkuliert.

Sportwetten fallen unter den Glücksspielstaatsvertrag und dürfen deshalb nur mit einer behördlichen Erlaubnis angeboten werden. So weit so gut: Schon im Jahr 2012 hat das Land Hessen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die Vergabe von 20 Konzessionen für Wettanbieter europaweit ausgeschrieben. Die damals übergangenen Bieter zogen vor die Gerichte, mit der Folge, dass bis heute bundesweit kein privater Wettanbieter eine Konzession erhalten hat.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Anfang dieses Jahres geurteilt, dass das Fehlen einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis bis zu einer Änderung der Sach- und Rechtslage niemand hindert, Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten Anbieter zu vermitteln. So handelt es sich auch an der Gladbacher Straße lediglich um eine Wettannahmestelle.

Die Genehmigung musste deshalb erteilt werden, obwohl der geänderte Bebauungsplan die Ansiedlung einer Vergnügungsstätte untersagte, weil es sich durch geschickte Raumaufteilung nicht um eine Vergnügungsstätte im definierten Sinne handelt. Um Vergnügungsstätte zu sein, muss sie einen Ausschank oder eine besondere Aufenthaltsqualität bieten.

Die Antragsteller teilten die Räume in eine Wettannahmestelle und eine daneben liegende Gaststätte mit gesondertem Eingang. Nunmehr handelt es sich nicht mehr um eine Vergnügungsstätte, sondern um ein Ladengeschäft. Dagegen war baurechtlich kein Kraut gewachsen. Die Verwaltung musste, nachdem sie keine Mängel hinsichtlich Brandschutz, Barrierefreiheit, Stellplätze festgestellt hatte, die Genehmigung erteilen.

An den Gegebenheiten werde sich auch in naher Zukunft kaum etwas ändern, informierte Angelika Peters. Wegen des Anwendungsvorrangs des Europarechts könne der Vermittlung von Sportwetten das Fehlen einer Erlaubnis nicht entgegen gehalten werden. Denn für private Wettvermittlungsstellen in Nordrhein-Westfalen stehe derzeit und auf absehbare Zeit kein transparentes und europarechtskonformes Erlaubnisverfahren zur Verfügung.

Immerhin profitiert die Stadt von der Wettbürosteuer und den Gewerbesteuereinnahmen: Denn eine Anmeldung nach Gewerbeordnung sei in Krefeld bei allen bekannten Wettvermittlungsstellen erfolgt.

(sti)
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