Krefeld Wettbürosteuer - Maßstab ist rechtswidrig

Krefeld · Die Stadt Krefeld und andere Kommunen haben ein Problem. Das Bundesverwaltungsgericht hat den in der Seidenstadt angewendeten Maßstab zur Bemessung der Höhe der Wettbürosteuer für rechtswidrig befunden. Das geht nach Einschätzung der Verwaltung im kommenden Jahr mit einem 80-prozentigen Rückgang bei den Steuereinnahmen einher.

 In Krefeld sind aktuell elf Wettbüros steuerlich erfasst. Der in der Satzung der Stadt Krefeld festgelegte Bemessungsmaßstab für die Höhe der zu zahlenden Steuer ist rechtswidrig. Die Stadt muss ihre Satzung ändern.

In Krefeld sind aktuell elf Wettbüros steuerlich erfasst. Der in der Satzung der Stadt Krefeld festgelegte Bemessungsmaßstab für die Höhe der zu zahlenden Steuer ist rechtswidrig. Die Stadt muss ihre Satzung ändern.

Foto: Lammertz

Seit 2015 erhebt die Stadt Krefeld eine Wettbürosteuer. Aktuell sind elf steuerpflichtige Einrichtungen erfasst. Den Betreibern gefiel das gar nicht. Die Mehrzahl von ihnen legte laut Stadtverwaltung Rechtsmittel gegen die Erhebung einer Wettbürosteuer ein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dazu signalgebende Urteile gefällt. Anlass gaben sinngleiche Klagen in Dortmund. Für die Ruhrmetropole entschieden die Richter, dass die Erhebung rechtmäßig sei. Das dürfte grundsätzlich auch für Krefeld gelten. Das Problem ist ein anderes.

Die Wettbürosteuersatzung der Stadt Krefeld ist unwirksam und rechtswidrig, weil sie wie viele andere Satzungen in Nordrhein-Westfalen auch einen nicht zulässigen Maßstab für die Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuern festlegt. Die Richter in Leipzig mahnten einen so genannten "Wirklichkeitsmaßstab" an. Präziser forderten sie, die Höhe des Wettumsatzes zum Maßstab zu machen. Die Krefelder Satzung legt aber die Größe des Wettbüros in Quadratmetern zu Grunde, um die Höhe der Steuern festzulegen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften befassen sich in ihrer morgigen Sitzung ab 17 Uhr im Rathaus am Von-der-Leyen-Platz mit der Thematik. Eine schnelle und rechtssichere Lösung muss her. Ansonsten gehen der Kommune Einnahmen verloren. Für das vergangene Jahr und die Folgejahre hatte die Kämmerei mit Einnahmen in Höhe von 103.000 Euro jährlich kalkuliert. 2016 stand ein Rechnungsergebnis in Höhe von 126.211 Euro zu Buche. Für die Zeit ab 2019 rechnet die Kämmerei mit deutlich geringeren Einnahmen und kalkuliert Mindereinnahmen von rund 80 Prozent ein.

Anzumerken sei, so heißt es in der Beratungsvorlage für die Finanzpolitiker, dass bisher aufgrund fehlender Rechtsgrundlage keine belastbaren Umsatzzahlen als Kalkulationsgrundlage für die Festsetzung der Höhe der Steuer ermittelt werden konnten, weshalb der Verwaltung eine Prognose zur Aufkommensentwicklung aktuell nicht möglich sei. Lediglich die Stadt Frankfurt kalkuliere aufgrund der dortigen Wettpraxis die neue kommunale Wettbürosteuer in der veränderten Form mit einem Jahresertrag von etwa 10.000 Euro je Wettbüro. "Es ist derzeit nicht abzusehen, auf welcher Grundlage, zu welchem Zeitpunkt eine künftige Besteuerung möglich sein wird. Es werden daher ab 2019 vorsichtig 20 Prozent der bisherigen Erträge eingeplant", so die Stadtverwaltung.

Unabhängig von der künftigen Ertragssituation werde die Wettbürosteuer allgemein jedoch auch als ein wesentliches Instrument mit ordnungspolitischer kommunaler Lenkungswirkung angesehen. Die Verwaltung empfiehlt daher im Kontext zum Krefelder Vergnügungsstättenkonzept, auch nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes aus ordnungspolitischen Gründen weiterhin an der Wettbürosteuer festzuhalten.

Die künftige Steuerhöhe muss nach den Erläuterungen des Bundesverwaltungsgerichtes eine klare Abgrenzung von der bundesgesetzlichen Rennwett- und Lotteriesteuer (aktuell fünf Prozent) erkennen lassen. Ausweislich entsprechender Empfehlung des Deutschen Städtetages werde unter den Aspekten der Rechtssicherheit und Einkommenssicherung ein Steuersatz von bis zu drei Prozent des Wettumsatzes angeregt.

Vor diesem Hintergrund schläft die Finanzverwaltung im Paragrafen vier der Neufassung der Krefelder Wettbürosteuersatzung einen Steuersatz von drei Prozent des Brutto-Wetteinsatzes vor. Dies entspreche dem neuen Steuersatz in Satzungen in den Städten Essen, Wuppertal und Bielefeld. Die Verwaltung empfiehlt abschließend, auf ein rückwirkendes Inkrafttreten der Neufassung der Wettbürosteuersatzung zu verzichten; einerseits weil bereits eine Reihe von Besteuerungsverfahren nach der alten Satzung rechtskräftig abgeschlossen wurden und andererseits unter Beachtung der strengen Auslegungshinweise des Verwaltungsrechts (Vertrauensschutz) für Rückwirkung im Satzungsbereich.

Der Stadtrat soll die neue Wettbürosteuersatzung am 25. Januar endgültig verabschieden.

(sti)
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