Krefeld Wilmendyk/Blumentalstraße: B-Plan-Änderung beantragt

Krefeld · Auf einem unbebauten Grundstück soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung entstehen.

Der Begriff der "vereinfachten Änderung" eines Bebauungsplans (B-Plan) hat in der jüngeren Vergangenheit wegen unliebsamer Überraschungen Bürger und Politiker sensibilisiert. Daher wird sich die zuständige Bezirksvertretung Nord in ihrer Sitzung am Dienstag, 28. April, 17 Uhr, in der Gaststätte des Kleingartengeländes Weyerhof mit dem Wunsch des Eigentümers beschäftigen, den B-Plan 373 zu ändern.

Der Eigentümer des Grundstücks an der Ecke Wilmendyk und Blumentalstraße möchte auf der etwa 750 Quadratmeter großen, seit Jahren brachliegenden Fläche ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichten. Die Verwaltung führt dazu in ihrer Vorlage aus, dass der Voreigentümer die grundsätzliche Bebaubarkeit trotz entgegenstehender Festsetzung im Bebauungsplan durch eine Bauvoranfrage hatte prüfen lassen, die positiv beschieden wurde. Eine Befreiung von den Festsetzungen mit einer deutlichen Überschreitung der Baugrenzen wurde dabei in Aussicht gestellt. Das nun vom neuen Eigentümer geplante Haus gehe über diese positiv beschiedene Bauvoranfrage hinaus und überschreite die Baugrenzen so weit, dass eine Befreiung von den genannten Festsetzungen nach Paragraf 31 des Baugesetzbuchs nicht mehr zu vertreten sei. Daher werde eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplans zur Erweiterung der überbaubaren Flächen notwendig.

Aus städtebaulicher Sicht bestehe gegen die Erweiterung der überbaubaren Flächen keine Bedenken, da eine moderate Nachverdichtung stattfinde und sich die geplante Bebauung in die Siedlungsstruktur des Wohngebiets einfüge, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Die Festsetzungen zum Schutz der Bäume und zur Errichtung einer Lärmschutzwand bleiben laut Stadtverwaltung für die angestrebte vereinfachte Änderung des Bebauungsplans erhalten.

(lez)
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