Krefeld "Wir wurden von dem Ratsbeschluss völlig überrascht"

Krefeld · Ladenzeile Bockum: Die Änderung des B-Plans 364 würde fünfköpfiger Familie für den Erdgeschoss-Ausbau ihres Hauses im Wege stehen.

 Dieses Ladenlokal an der Uerdinger Straße 596 möchte Hauseigentümerin Susanne Leven mit ihrer Patchwork-Familie für Wohnzwecke nutzen.

Dieses Ladenlokal an der Uerdinger Straße 596 möchte Hauseigentümerin Susanne Leven mit ihrer Patchwork-Familie für Wohnzwecke nutzen.

Foto: lez

Vor etwa einem halben Jahr ist Matthias Knoche mit seinen beiden Kindern ins Haus seiner Partnerin Susanne Leven an der Uerdinger Straße 596 eingezogen. Mit Levens Sohn wohnen nun fünf Personen in den beiden engen Obergeschossen des kleinen, um 1900 errichteten Hauses. Deshalb wollen sie das Erdgeschoss, wo bislang im Geschäft "House & Garden" Wohnaccessoires und Dekorationen verkauft werden, als zusätzlichen Wohnraum nutzen. Das aber soll, wie berichtet, die 1. Änderung des Bebauungsplans 364 verhindern, dem die Bezirksvertretung Ost jetzt mehrheitlich zugestimmt hat. Damit soll erreicht werden, dass die komplette Geschäftszeile im Bockumer Zentrum für die Nahversorgung der Bürger erhalten bleibt. "Als wir bei der Bauaufsicht gefragt hatten, ob eine Nutzungsänderung möglich sei, sagte man uns dort, dass dem nichts entgegenstehe. Daraufhin haben wir erste Pläne anfertigen lassen", berichten Leven und Knoche. "Wir mussten aber einen Bauantrag stellen, was wir dann auch getan haben, und bekamen die Bestätigung des Antrags, der am 17. Juli eingegangen war."

Nach zwei Monaten fragte das Paar noch einmal beim Amt nach dem Stand der Dinge, um der Mieterin des Ladenlokals, die schon länger von der Aufgabe ihres Geschäfts gesprochen habe und von den Plänen der Hauseigentümerin wisse, zeitig kündigen zu können. "Nach einem weiteren Anruf wies dann die Sachbearbeiterin zu unserer völligen Überraschung auf den Ratsbeschluss für die Einleitung der Änderung des Bebaungsplans hin. Bis dahin hatten wir darüber nichts erfahren", sagt Matthias Knoche.

Das Verhindern der Nutzungsänderung würde nach Ansicht des Paars einen Entzug der eigenrechtlichen Ansprüche bedeuten. "Wir verstehen nicht, dass man in seinem eigenen Haus nicht tun kann, was man möchte - und das in einem Mischgebiet, in dem das Wohnen auch im Erdgeschoss eigentlich möglich ist", klagt das Paar, das deshalb nicht ausschließt, notfalls den Rechtsweg zu beschreiten. Ebenso wenig versteht das Paar die städtebauliche Aussage, dass durch ihr Vorhaben ein Verfall der Geschäftszeile drohe, zumal bei der geplanten Umnutzung die Optik der Fassade - auch mit den großen Fenstern - erhalten bleiben soll.

Knoche und Leven teilen die Ansicht von Joachim Heitmann (FDP), der in der Sitzung der Bezirksvertretung erklärt hatte, man könne die Entwicklung der Umwandlung von Ladenlokalen in Wohnnutzung nicht mehr umdrehen. "Deshalb hoffen wir, dass der einleitende Ratsbeschluss rückgängig gemacht wird. Denn wenn Wohnnutzung in Erdgeschossen nicht mehr zugelassen würde, würden immer mehr Ladenlokale leerstehen", sagt Knoche mit Verweis auf die Flächen des frühere Netto-Supermarkts, die in der Geschäftszeile seit nunmehr einem guten halben Jahr leerstehen.

(RP)
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