Streit mit Hamburger Clubbesitzer Wort "Tunnel" wird für Krefelder Schüler teuer

Krefeld · Die Schüler des Gymnasiums am Stadtpark in Uerdingen haben ein neues Wort des Jahres: Tunnel. Allerdings ist der Begriff seit Ende April negativ belegt, weil ein Anwalt aus Hamburg wegen der Werbung für die Abi Aid Party der Jugendlichen im Krefelder Club Mikroport mit dem Slogan "Tunnel: Deep House & Techno Allnight long!" Schadensersatz und zukünftige Unterlassung gefordert hat. Sein Hamburger Mandant sei Inhaber der Wortmarke Tunnel.

 Der Mikroport Club hat Schwierigkeiten mit einer Party des Gymnasiums am Stadtpark bekommen. Inhaber Fabian Nickesen steht Schülern zur Seite.

Der Mikroport Club hat Schwierigkeiten mit einer Party des Gymnasiums am Stadtpark bekommen. Inhaber Fabian Nickesen steht Schülern zur Seite.

Foto: Lammertz Thomas

Damit haben Til Weindorf und seine Mitstreiter nicht gerechnet: Der Veranstalter der so genannten Abi Aid Party für das Uerdinger Gymnasium am Stadtpark geriet unwissend ins anwaltliche Visier. Ein Jurist aus der Hansestadt Hamburg meldete sich in Krefeld bei Fabian Nickesen, dem Inhaber des Mikroport Clubs an der Dießemer Straße. In Vertretung eines hanseatischen Geschäftsmannes forderte er Nickesen auf, Werbung für seinen Club beziehungsweise für Veranstaltungen in seinem Club mit der Begrifflichkeit Tunnel zu unterlassen. Der Eigentümer des Tunnel Clubs in Hamburg am Beatlesplatz Ecke Große Freiheit sei sein Mandant und seit vielen Jahren Inhaber der Wortmarke Tunnel. Dies sei beim Marken- und Patentamt unter anderem in der Kategorie "Bewirtung von Gästen, Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Konzert-, Musik- und Tanzveranstaltungen sowie Musikdarbietungen" registriert. Nickesen wird aufgefordert, eine "strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung" zu unterzeichnen, Schadensersatz zu zahlen und die anwaltlichen Kosten zu übernehmen. Andernfalls müsse er mit der Einleitung gerichtlicher Schritte rechnen.

"Eigentlich hat der Club-Chef des Mikroports damit gar nichts zu tun. Die Tanzfläche dort heißt Bunker. Den Begriff Tunnel haben wir in unserem Slogan aufgenommen", sagte Til Weindorf im Gespräch mit unserer Redaktion. Nickesen hätte die aus Hamburg angemeldeten Ansprüche auch an die Schüler weiterleiten können. "Wir sind froh, dass er das für uns rechtlich und finanziell geklärt hat", betonte Weindorf. Nickesen hat seinerseits einen Krefelder Anwalt damit beauftragt, einen Kompromiss rechtssicher auszuhandeln. Das ist erfolgt. Der Krefelder Club-Inhaber zahlte und gab eine Unterlassungserklärung ab. Bei Zuwiderhandlung wird für jeden Fall eine Vertragsstrafe von mindestens 5000 Euro fällig. "Wir werden die Summe erstatten", verspricht Weindorf. Am Freitag findet deshalb die nächste Party des Gymnasiums am Stadtpark im Mikroport statt, um Einnahmen zu generieren. Das Verhalten des Inhabers sei keinesfalls selbstverständlich, lobt der Party-Organisator. Er überlässt uns Termine, die er auch selbst vermarkten könnte, und öffnet seinen Club einen Tag, bevor er in Oberhausen bei Ruhr in Love präsent sei. "Das ist eine Riesenanstrengung für ihn", urteilte Weindorf.

Solche Abmahn- und Unterlassungsgeschichten sind in der Club- und Veranstaltungsbranche keine Seltenheit. Es scheint, dass sich ganze Kanzleien darauf spezialisiert haben. Im benachbarten Meerbusch sind zwei Fälle bekannt. Die Veranstalter von Nature One ließen ihre Muskeln spielen, weil zwei Jugendliche auf einem Feld in Strümp in einer nicht genutzten Autobahnunterführung mit dem Titel Nature Two Party machen wollten.

Einige Kilometer weiter in Osterath wurde seit Jahren am 24. Dezember die "Scheinheilige Nacht" gefeiert und beworben. So lange, bis sich clevere Burschen die Wortmarke eintragen und Veranstalter juristisch einschüchtern ließen.

Anmerkung: In einer früheren Version dieses Textes war die Rede davon, die Schüler würden vom Hamburger Anwalt verklagt. Richtig ist, dass aufgrund einer Werbung der Schüler rechtlich gegen den Clubbetreiber vorgegangen wurde. Wir haben das korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

(RP)
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