Vater war bei Polizeieinsatz angeschossen worden 35-Jähriger soll in Psychiatrie untergebracht werden

Heinsberg · Die Staatsanwaltschaft Aachen hat bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aachen die Unterbringung eines 35 Jahre alten Mannes aus Heinsberg in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Ihm wird unter anderem der versuchte Totschlag seines Vaters vorgeworfen.

Heinsberg: Polizei erschießt 75-Jährigen nach Angriff
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Nach den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft herrschte zwischen dem Unterbrucher und einer Nachbarin seit längerer Zeit Streit. Am Morgen des 12. Juni versuchte der Beschuldigte, sich Zutritt zu der Wohnung der Nachbarin zu verschaffen, wozu er eine Eisenstange mitgenommen hatte. Die Nachbarin rief die Polizei, die kurz darauf mit zwei Beamten eintraf. Die beiden Polizeibeamten wurden sofort an der Durchführung erforderlicher Maßnahmen gehindert, so riefen sie zwei weitere Beamte zur Unterstützung hinzu

Im Hausflur und in der Wohnung des Beschuldigten wurden sämtliche Polizeibeamten von dem 35-Jährigen und seinem 75 Jahre alten Vater massiv angegriffen, wobei der Vater ein Messer benutzte. Zwei Beamte wurden schwer verletzt, einer der beiden musste notoperiert werden. "Ein weiterer Polizeibeamter konnte die Messerangriffe des 75 Jahre alten Mannes nur durch einen Schuss in dessen Oberschenkel abwehren, um dann weitere Einsatzkräfte anzufordern. Der Schuss traf eine Schlagader des Mannes, wodurch es zu einem lebensbedrohlichen Blutverlust kam", berichtet der Aachener Staatsanwalt Dr. Jost Schützeberg.

Nachdem die verletzten Polizisten das Haus verlassen hatten, wählte der Beschuldigte den Polizei-Notruf: Sein Vater sei durch Schüsse verletzt worden. Ihm wurde gesagt, dass Rettungskräfte vor Ort seien, diese aber aus Sicherheitsgründen das Haus erst dann betreten könnten, wenn er das Haus verlasse, was der Mann jedoch verweigerte. Letztlich starb sein Vater.

Zwar hat die Obduktion laut Staatsanwalt ergeben, dass selbst bei sofortiger Hilfe der Senior gestorben wäre. Dennoch bleibt es bei der rechtlichen Einordnung als versuchter Totschlag. Das Verhalten gegenüber der Nachbarin und der Polizei wird als Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet.

Nach bisherigen Erkenntnissen - insbesondere den Ausführungen einer Sachverständigen - geht der Staatsanwalt davon aus, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder zumindest verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat. Er ist seit dem Tattag vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Bei Zulassung der vom Staatsanwalt erhobenen Antragsschrift ist in Kürze mit einer Verhandlung des Falles zu rechnen. "Ziel ist in diesem Fall nicht eine Strafe, sondern die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie", unterstrich Schützeberg.

(hec)
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