Schläger-Prozess in Heinsberg/Wassenberg Angriff auf Flüchtling: Wieder ein Angeklagter nicht erschienen

Heinsberg/Wassenberg · Der Terminplan im Prozess um die fremdenfeindlichen Übergriffe auf Asylbewerber am Wassenberger Busbahnhof gerät aus dem Ruder. Gestern wurde der Angeklagte C. gesucht, weil er nicht zum Prozess erschienen war. Erneut wurde ein Haftbefehl erlassen.

 Die fünf Angeklagten jungen Männer beim Prozessauftakt am 9. Februar im Amtsgericht in Heinsberg. Gestern fehlte der Angeklagte C. (3.v.l.) unentschuldigt, erschien erst nach Abschluss der Sitzung. Das Gericht ordnete Haft an.

Die fünf Angeklagten jungen Männer beim Prozessauftakt am 9. Februar im Amtsgericht in Heinsberg. Gestern fehlte der Angeklagte C. (3.v.l.) unentschuldigt, erschien erst nach Abschluss der Sitzung. Das Gericht ordnete Haft an.

Foto: Henning Kaiser/dpa

Eigentlich sollte gestern ab 9.30 Uhr im Heinsberger Prozess um die rechtsmotivierten Übergriffe von fünf jungen Erwachsenen (und den der Beihilfe beschuldigten Vater vom einem der jungen Männer) auf Asylbewerber am 27. Januar 2015 in Wassenberg unter anderem der damals schwer verletzte Mann aussagen. Doch dazu kam es nicht. Die Verhandlung wurde - wie schon beim Termin am Freitag - vertagt.

Nachdem am Freitag der Angeklagte T. nicht erscheinen war, wurde gestern eine Dreiviertelstunde vergebens auf den Angeklagten C. gewartet. Nach 20 Minuten späterem Sitzungsbeginn berichtete dessen Anwalt, C. habe am Morgen die Geschäftsstelle des Gerichtes angerufen und mitgeteilt, er müsse sich noch Fahrgeld besorgen, um kommen zu können. Dem Anwalt gelang es dann jedoch nicht mehr, seinen Mandanten telefonisch zu erreichen. Er werde eventuell gerade noch unterwegs sein, sagte der Anwalt und bat das Gericht um eine Sitzungspause, die auch gewährt wurde. Um 10.15 Uhr stellte Richterin Dr. Claudia Loch dann formell fest: "Der Angeklagte C. ist zum heutigen Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erschienen." C.s Anwalt, den neuerlichen Haftbefehl wohl schon erwartend, beantragte daraufhin Vertagung - ohne Erlass eines Haftbefehls, da sein Mandant ja am Morgen noch erreichbar gewesen sei. Nach kurzer Beratung erließ die Richterin dennoch Haftbefehl und beendete die Sitzung. Als nächster Termin steht nun der 1. April auf dem Sitzungsplan.

Wie Gerichtssprecherin Sabine Schafranek gestern Nachmittag auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, ist Angeklagter C. mit erheblicher Verspätung gestern dann doch noch beim Amtsgerichts Heinsberg erschienen und von der Richterin angehört worden. Offenbar reichten die von C. vorgebrachten Verspätungsgründe dem Gericht aber nicht aus. Der Haftbefehl wurde laut Schafranek aufrechterhalten, C. bis auf Weiteres in Haft genommen. Der bei der Gerichtsverhandlung am Freitag unentschuldigt fehlende Angeklagte T. hatte sich, so Schafranek, später selbst der Polizei gestellt und das Wochenende in U-Haft verbracht. Der Haftbefehl gegen ihn sei mittlerweile - aufgrund eines Formfehlers - aufgehoben worden.

Die Angeklagten T. und C. haben sich als einzige bislang weder zur Person noch zu den Tatvorwürfen äußern wollen. C. war zu Beginn des zweiten Verhandlungstages von der Richterin verwarnt worden, weil er im Gerichtssaal den Mittelfinger gezeigt hatte. Ob C. an der Hauptattacke auf die Asylbewerber am 27. Januar 2015 beteiligt war, ist bislang unklar. T. dagegen soll mit Fußtritten ins Gesicht den schon am Boden liegenden Asylbewerber schwer verletzt haben.

(RP)
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