Kreis Heinsberg Anzahl behinderter Arbeitnehmer wird abgefragt

Kreis Heinsberg · Jährliche Überprüfung der Bundesagentur für Arbeit der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2016 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Darauf weist diese jetzt hin.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Arbeitsagentur beschäftigungspflichtig sind, erhielten bereits das Bearbeitungsprogramm Rehadat-Elan auf CD-ROM. Das Programm muss allerdings vor Abgabe der Anzeige aktualisiert werden. Die aktuelle Version der Programmdatei kann von der Internetseite www.rehadat-elan.de heruntergeladen werden. Das Programm ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch ohne CD-ROM unter www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin eine Möglichkeit, die Anzeigevordrucke zu bestellen.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, von der Agentur für Arbeit gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de anzufordern. Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an ihre zuständige Agentur für Arbeit unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4555520 wenden.

(RP)
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