Kreis Heinsberg Autofahrer fährt mit 117 km/h durch Tempo-70-Zone

Kreis Heinsberg · Gemeinsam mit den Polizeibehörden aus Essen, Aachen, Borken, Euskirchen, Kleve, Steinfurt und Viersen führte die Kreispolizeibehörde Heinsberg am Mittwoch einem Fahndungs- und Kontrolltag durch. Zwischen 5 Uhr und 13 Uhr kontrollierten die Heinsberger mit Unterstützung von Beamten der Hundertschaft Essen an verschiedenen Stellen Personen und Fahrzeuge.

Dabei konzentrierten sie sich auf Grenzübergänge und Bundesstraßen. Insbesondere die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls und der Geldautomatensprengungen standen im Fokus. Die Bundesstraßen und Grenzübergänge bieten Straftätern viele Möglichkeiten für die An- und Abreise sowie den Transport von Tatmitteln und Beute. Zudem stellen sie Fluchtwege dar. Deshalb soll durch die Kontrollen der Fahndungsdruck auf die Täter erhöht werden.

Auch die Bekämpfung der Hauptunfallursachen ist Ziel des Einsatzes. Jeder Verkehrsunfall mit Verletzten bedeutet Leid für Familie, Freundeskreis und Arbeitsumfeld der Betroffenen. Zu hohe Geschwindigkeit ist Killer Nr. 1 auf den Straßen im Kreis Heinsberg. Die Beamten kontrollierten insgesamt 4303 Fahrzeuge. Dabei stellten sie fest, dass 482 Fahrzeugführer zu schnell unterwegs waren. 430 von ihnen wurde ein Verwarngeld angeboten, 52 Verkehrsteilnehmer waren so schnell unterwegs, dass sie eine Anzeige erhielten. Der traurige Spitzenreiter fuhr in einer 70er-Zone 47 Stundenkilometer zu schnell. Drei Fahrzeugführer nutzten während der Fahrt ihr Mobiltelefon und erhielten eine Anzeige. Den Gurt nicht angelegt hatten sechs Verkehrsteilnehmer. Ihnen boten die Beamten ein Verwarngeld an. Zwei Fahrer standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ihnen wurde eine Blutprobe entnommen und Anzeige erstattet. In einem Fall wurden Rauschgifte aufgefunden und sichergestellt. Anzeigen wegen Fahrens ohne Kennzeichen, falscher Ladungssicherung und fehlenden Genehmigungen erhielten drei Personen. An einem Auto stellten die Beamten fest, dass die Bereifung nicht mehr ordnungsgemäß war. Sieben Personen wurde ein Verwarngeld angeboten, weil sie erforderliche Papiere nicht mitführten, kein Warndreieck dabei hatten, falsch überholten oder der TÜV abgelaufen war. Die Beamten gewannen zudem Erkenntnisse, die sie überprüfen werden, ob sie für laufende Verfahren von Bedeutung sein könnten.

(RP)
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