Kreis Heinsberg "Beste Lösung für den Kreis Heinsberg ausverhandeln"

Kreis Heinsberg · Landtagsabgeordnete Dr. Ruth Seidl (Grüne) schaltet sich in Debatte um die Verteilung der Bundesinvestitionsmittel ein.

Die Debatte um die Verteilung der Bundesmittel aus dem Investitionsmittelförderungsgesetz auf die einzelnen Kommunen in NRW ist derzeit Thema im Kreis Heinsberg. Landrat Pusch hat in einem Schreiben an die Landtagsabgeordneten seine Sorge darüber geäußert, dass dem Kreis Heinsberg, falls nicht der ursprünglich vorgesehene Verteilungsschlüssel angewandt wird, mehrere Millionen Euro verlorengehen würden (die RP berichtete). Nun hat sich die Wassenberger Landtagsabgeordnete Dr. Ruth Seidl (Grüne) in die Diskussion eingeschaltet.

Derzeit sind zwei Modelle in der Diskussion: Landkreistag und Städte- und Gemeindebund fordern eine Verteilung nach Schlüsselzuweisung, wodurch nach Berechnungen des Landkreistages den zehn Städten und Gemeinden im Kreis Heinsberg Mittel in Höhe von insgesamt 17,1 Millionen Euro zufließen würden. Im Gegensatz dazu schlägt der Städtetag eine Verteilung der Mittel nach den drei Indikatoren Schlüsselzuweisungen, Arbeitslosigkeit und Kassenkredite vor, was dem Kreis Heinsberg und seinen Kommunen nur Investitionsmittel von rund 9,3 Millionen Euro einbringen würde.

Dazu erklärt Ruth Seidl: "Der Vorschlag der rot-grünen Landesregierung, die Investitionsmittel nach dem Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen zu verteilen, ist nachvollziehbar und unterstützenswert. In ihrem Gesetzentwurf kommt die Landesregierung damit der Forderung von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund nach. Ich werde mich in meiner Fraktion für diese Regelung einsetzen, die aus meiner Sicht am besten den Bedürfnissen eines kreisangehörigen und ländlichen Raums wie dem Kreis Heinsberg gerecht wird." Diese Lösung habe außerdem den Vorteil, dass es sich hierbei um einen klaren und gerichtsfesten Beurteilungsmaßstab handele, der bislang zur Beurteilung der Finanzschwäche der einzelnen NRW-Kommunen herangezogen worden sei. Der Vorschlag des Städtetages hingegen würde laut Seidl einen Bruch mit der bisherigen Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) bedeuten. "Da die Verteilung der Finanzmittel nicht unumstritten ist, ist eine Verbändeanhörung zu diesem Gesetz unausweichlich. Dementsprechend kann das Gesetz wohl erst im Herbst vom Landtag verabschiedet werden", teilt Seidl weiter mit.

(RP)
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