Kreis Heinsberg Kirchenvorstandswahlen im Bistum

Kreis Heinsberg · In den 329 Kirchengemeinden des Bistums Aachen werden am Wochenende (7. und 8. November) die Kirchenvorstände gewählt. Die Wahlberechtigten haben zudem die Möglichkeit, noch bis heute im Pfarrbüro der Kirchengemeinde einen Antrag auf Briefwahl zu stellen.

Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und verwaltet ihr Vermögen. "Damit kommt den ehrenamtlichen Vertretern dieses wichtigen Gremiums eine verantwortungsvolle Aufgabe zu", sagt Dr. Andreas Frick, Generalvikar des Bistums Aachen. "Ich ermutige ausdrücklich alle wahlberechtigten Katholiken, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Mit Ihrer Stimme unterstützen und motivieren Sie das ehrenamtliche Engagement Ihrer Kirchvorstandsvertreter", appelliert der Generalvikar.

Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer und gewählten Laien zusammen, es kann darüber hinaus auch ein weiterer Geistlicher Mitglied sein. Die Anzahl der gewählten Laien hängt dabei von der Gemeindegröße ab und reicht von sechs bis sechzehn. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus und wird durch Neuwahl ersetzt; eine Wiederwahl ist dabei möglich. Zur Wahl stehen insgesamt 1294 Kirchenvorstandsämter. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrei, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Bereich der Zivilgemeinde ihrer Pfarrei wohnen. Im Bistum Aachen sind dies rund 880.000 Katholiken.

(RP)
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