Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg kämpft um Millionen
Kreis Heinsberg · 17,1 oder 9,4 Millionen Euro für Kreis und Städte im Kreis Heinsberg? Die Investitionsoffensive des Bundes wird in NRW von einer hitzigen Debatte um die Verteilung begleitet. Landrat Pusch appelliert an die Landtagsabgeordneten.
Über eine aktuelle Entwicklung, die erfreuliche Auswirkungen auf die Haushalte 2015 bis 2018 haben könnte, informierte Kreiskämmerer Ludwig Schöpgens während der Sitzung des Kreisfinanzausschusses am Dienstag im Kreishaus. Demnach dürfen sich der Kreis Heinsberg und die zehn Städte und Gemeinden auf Investitionsmittel in Millionenhöhe aus dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen freuen. Das hat der Bundestag am 21. Mai beschlossen. Unklar ist jedoch noch die Höhe der Förderung: Für den Kreis Heinsberg schwanken die Angaben zwischen 1,8 Millionen und 5,3 Millionen Euro.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz regelt, dass der Bund von 2015 bis 2018 bundesweit insgesamt 3,5 Milliarden Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung stellt. Von der Investitionsoffensive des Bundes gehen 1,1 Milliarden Euro nach Nordrhein-Westfalen. Über die Frage, nach welchem Schlüssel das Geld an Kreise, Städte und Gemeinden verteilt werden soll, ist auf Landesebene eine hitzige Debatte entbrannt. Seitens des Landes NRW war nach Angaben von Kreiskämmerer Schöpgens ursprünglich für die Weitergabe der Mittel an die Kreise und die Städte und Gemeinden die Relation der Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2011 bis 2015 vorgesehen. Noch vor der Sommerpause sollte eine entsprechende gesetzliche Regelung getroffen werden, nachdem die kommunalen Spitzenverbände - der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund und der Städtetag - Zustimmung für die Verteilung auf dieser Grundlage signalisiert hatten. Eine erste Modellrechnung des Kreises Heinsberg auf dieser Grundlage ergab, dass der Kreis Heinsberg 5,3 Millionen Euro und die Städte und Gemeinden des Kreises 11,8 Millionen Euro - zusammen also 17,1 Millionen Euro - an Zuschussmitteln erwarten konnten.
Doch wie Kreiskämmerer Schöpgens weiter berichtete, hat der Städtetag, in dem 40 überwiegend große und einflussreiche Städte organisiert sind, wenige Tage vor der Beschlussfassung im Landtag für die Verteilung der Mittel einen neuen Vorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag sieht vor, dass lediglich ein Drittel der Mittel nach der genannten Relation der Schlüsselzuweisungen zur Verteilung kommen soll, ein weiteres Drittel soll das Kriterium der Arbeitslosen und das letzte Drittel das Kriterium der Höhe der Kassenkredite zum Inhalt haben. Von dieser Regelung würden vor allem die großen Städte im Ruhrgebiet zum Nachteil der finanziell vergleichsweise gut gestellten Landkreise profitieren. Nach der Modellrechnung der Kämmerei kämen dem Kreis Heinsberg dann statt der 5,3 Millionen nur 1,8 Millionen Euro zugute. Der Anteil der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg würde von 11,8 Millionen auf 7,6 Millionen Euro fallen. Statt der ursprünglich kalkulierten 17,1 Millionen würden lediglich 9,4 Millionen Euro - als rund 7,7 Millionen Euro weniger - in den Kreis Heinsberg fließen. Landrat Stephan Pusch hat mit einem Schreiben vom 17. Juni 2015 reagiert und die Landtagsabgeordneten auf die aus Sicht des Kreises Heinsberg sehr negative Entwicklung hingewiesen. Pusch bittet die Landtagsabgeordneten darum, sich für eine Anwendung des zunächst vorgesehenen Verteilungsschlüssels einzusetzen. "Auch der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund wehren sich vehement gegen eine Änderung der zunächst vorgesehenen Vorgehensweise und werden diese in der im Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Verbändeanhörung auch deutlich machen", berichtete Ludwig Schöpgens.
Wegen des entstandenen Streits um den Verteilungsschlüssel geht die Heinsberger Kreisverwaltung davon aus, dass eine gesetzliche Regelung frühestens Ende September vorliegen wird.