Kreis Heinsberg Lebensmittelüberwachung kostet ab Juli Gebühren

Kreis Heinsberg · Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat durch eine Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften dafür gesorgt, dass für risikoorientierte Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung, die bisher kostenfrei durchgeführt wurden, nun Gebühren erhoben werden.

Die Kontrollen werden im Kreis Heinsberg vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bei der Kreisverwaltung in Heinsberg durchgeführt. "Von dort erhalten die betroffenen Unternehmer nach der Kontrolle künftig ihren schriftlichen Gebührenbescheid. Im Anschluss an die Plankontrolle wird auf der Grundlage des Ergebnisses der Kontrolle die Risikoeinstufung des Betriebes überarbeitet", erklärt die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung. "Führen festgestellte Verstöße zu weiteren Kontrollen, die dazu dienen, das Ausmaß oder die Schwere eines Verstoßes näher zu bestimmen oder um nachzuprüfen, ob der Unternehmer für einen festgestellten Mangel Abhilfe geschaffen hat, so sind diese Kontrollen - wie schon seit einigen Jahren - ebenfalls gebührenpflichtig." Die Höhe der Gebühren für solche Nachkontrollen richte sich nach dem Zeitaufwand.

Veterinärbehörden sind gesetzlich verpflichtet, in Lebensmittelunternehmen und deren Betriebsstätten die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften regelmäßige zu überprüfen.

(RP)
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