Kreis Heinsberg Neues Gesetz zur Prostitution - Zuständigkeit beim Kreis

Kreis Heinsberg · Mit dem neuen Bundesgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen sind auf den Kreis Heinsberg neue Zuständigkeiten übertragen worden. Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehören die persönliche Anmeldepflicht sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung vor der Anmeldung für alle sogenannten Sexarbeiter bis spätestens 31. Dezember, wenn schon vor dem 1. Juli entsprechende Dienste angeboten wurden. Ansonsten erfolgt die Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit. Des Weiteren besteht nun eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.

Ebenfalls verpflichtend ist die Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber mit Anzeigepflicht bis 1. Oktober bei bestehenden Betrieben, bei Neueröffnungen vor Inbetriebnahme. Anmeldungen sind ab sofort in der Kreisverwaltung in Heinsberg möglich. Die Gesundheitsberatung erfolgt beim Kreisgesundheitsamt, 02452 135311. Anmeldungen einer Tätigkeit in der Sexarbeit sind beim Ordnungsamt, 02452 133249, möglich, ebenso die Anmeldung und Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes, 02452 133248.

(RP)
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