Mönchengladbach Neun Eingriffe überflüssig?

Mönchengladbach · Im Klinik-Wegberg-Verfahren hat ein Gutachter den Angeklagten belastet. Ex-Chefarzt Dr. Arnold Pier soll eine Patientin mit Zitronensaft und Salzbädern behandelt haben, was als überaus schmerzhaft beurteilt wurde.

Prozess gegen Ex-Chefarzt Dr. Arnold Pier
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Im Schwurgerichtsprozess um den Wegberger Klinikskandal stand gestern vor dem Landgericht Mönchengladbach erneut das Gutachten eines Sachverständigen im Mittelpunkt. Angeklagt ist Arnold Pier, der frühere Chefarzt der Wegberger Sankt Antonius Klinik. Der 54-jährige Mediziner muss sich unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung verantworten.

Gutachter äußert Kritik

Im medzinischen Gutachten ging es gestern um den tragischen Fall einer 79-jährigen Patientin, die nach zahlreichen Operationen in der chirurgischen Abteilung von Dr. Pier gestorben war. In diesem Fall geht die Staatsanwaltschaft von gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung aus.

Der Sachverständige schilderte gestern den Krankheitsverlauf der Patientin, die von ihrem Hausarzt mit einem Unterschenkelgeschwür eingeliefert worden war. Die Frau habe an einem internistischen Krankheitsbild, unter anderem an Leberzirrhose und Diabetes gelitten. Trotzdem habe der Angeklagte keinen Spezialisten hinzugezogen. Außerdem seien neun Eingriffe überflüssig gewesen, so das Gutachten.

Dr. Pier habe die Frau mit Zitronensaft und Salzbädern behandelt, was im Gutachten als überaus schmerzhaft beurteilt wurde. Nach mehreren operativen Eingriffen verschlechterte sich der Zustand der 79-Jährigen. Nach Ansicht des Sachverständigen litt die Patientin unter Schmerzen und Wassereinlagerungen. Am Ende sei sie nach einem Lungenödem verstorben. Die Stoffwechselentgleisung der Patientin sei vom Angeklagten im Wegberger Krankenhaus nicht erkannt worden, war sich der Gutachter sicher.

Noch nichts Schriftliches

Die Prozessbeteiligten hatten gestern keine Gelegenheit, sich durch Fragen nach dem Inhalt des Gutachtens zu erkundigen. Es gab noch nichts Schriftliches. Bis zum nächsten Gerichtstermin soll sich das ändern. Dann haben Staatsanwalt, Schwurgericht und die drei Verteidiger ausreichend Gelegenheit, sich über die kritischen Punkte des Gutachtens zu informieren.

(RP)
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