Kreis Heinsberg Notfallpraxen: Heinsberger Modell geplant

Kreis Heinsberg · Was wird aus den drei Notfallpraxen im Kreis Heinsberg? Das im Kreisgesundheitsausschuss vorgeschlagene Heinsberger Modell könnte Vorbild werden.

Kreis Heinsberg: Notfallpraxen: Heinsberger Modell geplant
Foto: Jürgen Laaser

Am Ende der Diskussion um die Zukunft der Notfallpraxen im Kreisgesundheitsausschuss stand Zuversicht: Die angestrebte Lösung könnte als "Heinsberger Modell" in der Nordrheinregion sogar zum Vorbild werden, kündigte Dr. Karl-Heinz Feldhoff, Leiter des Heinsberger Kreisgesundheitsamtes, an.

"Wir haben eine sehr gute und optimale Versorgung", sagte er zur aktuellen Situation mit drei Notfallpraxen in Erkelenz, Heinsberg und Geilenkirchen. Anderswo sei die Lage deutlich schwieriger. "Diese sehr komfortable Situation im Kreis Heinsberg ist aber nicht zum Nulltarif zu haben", erklärte Dr. Feldhoff. Die vergleichsweise hohen Kosten dürften auch der Grund sein, warum die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) plant, im Zuge der Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zwei der drei vorhandenen Notfallpraxen im Kreis Heinsberg zu schließen. Gegen diese Pläne regt sich massiver Widerstand in der Bevölkerung. Auch die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) und die Krankenhäuser lehnten die Pläne der KVNo zwischenzeitlich ab.

Dr. Hanno Kehren (CDU) wies in der Diskussion im Gesundheitsausschuss darauf hin, dass der Sicherstellungsauftrag und damit die Entscheidungsgewalt nicht bei der Politik, sondern bei den Gremien der Ärzteschaft lägen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei die Kassenärztliche Vereinigung in ihren Entscheidungen autark. Auch Dr. Ernst Lennartz als Vorsitzender der ÄKNo-Kreisstelle Heinsberg und Heinz-Josef Vergossen als Vorsitzender der Heinsberger Kreisstelle in der KVNo forderten die Politiker dazu auf, Kompromissbereitschaft zu zeigen. Dazu sind diese offensichtlich auch bereit. Denn ein von der interfraktionellen Arbeitsgruppe erdachter Kompromissvorschlag sieht vor, dass in Zukunft zwei Notdienstpraxen im Kreisgebiet in Kombination mit einem leistungsfähigen Fahrdienst für Hausbesuche die Versorgung sicherstellen soll. Weitere Details sollen die Spitzen der Ärzteschaft mit Vertretern der interfraktionellen Runde noch besprechen. Zentrales Element des sogenannten "Heinsberger Modells" soll ein System sein, bei dem ein Arzt eine Vorauswahl trifft, ob der Notfallpatient in die Krankenhaus- oder in die Kassenarzt-Behandlung gelangt. Bis eine Lösung in Gesprächen mit der KVNo, der ÄKNo und den Krankenhäusern gefunden worden sei, soll bei den Notfallpraxen vorerst alles beim Alten bleiben.

Einmütig (eine Enthaltung) stimmte der Ausschuss schließlich einem ausführlichen Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zu, den Dr. Hanno Kehren erläuterte. Demnach appellieren Kreistag und Verwaltung des Kreises Heinsberg nachdrücklich an die Vorstände der KVNo und der ÄKNo, im Rahmen der Umstrukturierung und Neuorganisation des Notdienstes im Interesse der medizinischen Versorgung der Bevölkerung an einem Fortbestand der bestehenden drei Notdienstpraxen im Kreis Heinsberg festzuhalten. Der Schlüssel von nur einer Notfallpraxis für 250 000 Menschen sei gerade in einem Flächenkreis keinesfalls sachgerecht und daher inakzeptabel. Angesichts der derzeit auch innerhalb und zwischen der KVNo und ÄKNo noch laufenden Abstimmungsprozesse bestehe die Möglichkeit, im Einvernehmen mit den lokalen Vertretern der Ärzteschaft Einfluss auf die Abstimmungen in den Gremien der Ärzteschaft zu nehmen.

Laut Beschluss des Kreisgesundheitsausschusses soll es nicht alleine bei diesem Appell bleiben. Der Ausschuss forderte die Verwaltung außerdem auf, mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe ein lokales Konzept ("Heinsberger Modell") auszuarbeiten und es mit und über die Kreisstellen in die Beschlussgremien der Ärzteschaft einzubringen. "Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass im Hinblick auf die demografische Entwicklung der Fahrdienst (Hausbesuche) besonders in einem Flächenkreis wie dem Kreis Heinsberg an Bedeutung gewinnen wird", heißt es in dem Beschluss weiter. Eine Reduzierung auf zwei Notdienstpraxen im Kreisgebiet als absolutes Versorgungsminimum könne nur dann toleriert werden, wenn eine den Ansprüchen eines Flächenkreises gerecht werdende Organisation und Kapazität eines solchen Fahrdienstes garantiert werden kann.

Weiterhin forderte der Gesundheitsausschuss Landrat Stephan Pusch auf, auf die rot-grüne Landesregierung dahingehend einzuwirken, bei den Krankenkassen nachdrücklich deren Verpflichtung einzufordern, die von der Bevölkerung gewünschte ortsnahe Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten durch eine verlässliche Vergütung sicherzustellen.

(RP)
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