Kreis Heinsberg Plätze zur Nachtpflege angeregt

Kreis Heinsberg · Antrag der SPD im Kreistag. Es gibt bislang Möglichkeiten der Tagespflege im Kreisgebiet, aber keine Nachtpflegeplätze, obwohl der Bedarf wächst.

Die SPD im Kreistag hat in einem Antrag angeregt, neben Tagespflegeplätzen auch die Möglichkeit neuer Angebote der Nachtpflege im Kreis Heinsberg zu überdenken. Bislang hieß es, es bestehe kaum Nachfrage, aber jetzt scheint offenbar der Bedarf zu wachsen.

Die Einrichtungen der Tages- und der Nachtpflege bilden ein Bindeglied zwischen der Pflege zu Hause und der Heimunterbringung. Ihr Sinn ist, die Pflegenden zu entlasten, dem/der Gepflegten aber gleichzeitig sein gewohntes Umfeld und seine Lebenssituation zu erhalten, heißt es im Antrag der SPD. Das Ziel, ambulante Pflege vor stationärer Pflege zu bevorzugen, könne durch ein umfassendes Angebot an Tages- und Nachtpflegeplätzen unterstützt werden. Die Nachtpflege könne den oft schwierigsten Teil der Pflege "auslagern". Sie könne den Pflegenden ebenso wie dem/der Gepflegten eine ruhige Nacht ermöglichen. Die Form der Pflege eigne sich zum Beispiel für Demenzkranke, die nachts besonders aktiv sind und deren Angehörige deshalb unter akutem Schlafmangel leiden, oder für Patienten, die auch nachts medizinisch behandelt oder überwacht werden müssen. "Die Nachtpflege kann dazu beitragen, dass pflegende Angehörige auch weiterhin berufstätig bleiben können, wenn sie ihr pflegebedürftiges Familienmitglied in guten Händen wissen", schreibt die SPD.

Der Pflegeplan des Kreises Heinsberg sehe keinen Bedarf an Nachtpflegeplätzen, obwohl die Bedeutung dieses Angebots in der Pflegeplanung laut SPD bekräftigt werde. Darüber hinaus werde in der Pflegeplanung 2015-2018 berichtet, dass in der trägerunabhängigen Beratungsstelle Nachfragen zur Möglichkeit der Nachpflege eingegangen seien. Da es kein Angebot zur Nachtpflege gibt, aber laut Planungszeitraum von 2016-2019 von einem Plus von 208 vollstationären Pflegeplätzen ausgegangen wird, beantragt die SPD-Fraktion, dass die Kreisverwaltung auf die Einrichtung von Nachtpflegeplätzen hinwirkt. Zu diesem Zweck soll die Verwaltung beauftragt werden, Gespräche mit Trägern von Pflegeeinrichtungen zu führen. Da die Verwaltung an den jährlichen Pflegesatzverhandlungen als örtlicher Sozialhilfeträger teilnimmt, solle der Ausschuss für Gesundheit und Soziales die Verwaltung beauftragen, in diesen Gesprächen Einfluss zu üben.

(RP)
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