Kreis Heinsberg Polizei weist auf verschärftes Waffenrecht hin

Kreis Heinsberg · Bürger, die erstmals eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, benötigen zukünftig zur Aufbewahrung ihrer Waffen mindestens ein Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0. Darauf weist die Polizei hin. Bei der Anschaffung solcher Waffenschränke werden erfahrungsgemäß deutlich höhere Kosten als bisher anfallen.

 Abgegebene Schusswaffen in der Asservatenkammer des Aachener Polizeipräsidiums.

Abgegebene Schusswaffen in der Asservatenkammer des Aachener Polizeipräsidiums.

Foto: Polizei

Auch Besitzer, die bereits über Waffenschränke alter Norm verfügen, müssen bei einer Neubeschaffung die höheren Sicherheitsanforderungen berücksichtigen. Der Gesetzgeber hat gleichzeitig auch eine einjährige Amnestieregelung getroffen.

Grundsätzlich ist der Besitz illegaler Schusswaffen ohne entsprechende behördliche Erlaubnis verboten und stellt eine Straftat dar. Bereits eine Amnestie im Jahr 2009 führte bundesweit zu einer Abgabe von tausenden Schusswaffen. Es ist zu erwarten, dass viele Bürger, die sich eventuell noch im Besitz einer illegalen Schusswaffe befinden, diese Amnestieregelung nutzen und sich von solchen Schusswaffen trennen werden.

Bürger, die noch illegale Schusswaffen besitzen, können diese bis Anfang Juli 2018 bei jeder Polizeidienststelle oder auch bei der Waffenbehörde im Polizeipräsidium Aachen abgeben, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Im Regelfall wird es sich um Kurz- und Langwaffen handeln, die technisch Einzellader-, Repetier- oder halbautomatische Waffen darstellen. Unter diese Amnestieregelung fallen allerdings keine Schusswaffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.

Für weitergehende Fragen stehen die Experten der Waffenbehörde im Polizeipräsidium Aachen unter den Rufnummern 0241 9577 611-21, -22 oder -30 sowie per E-Mail an za11waffen.aachen@polizei.nrw.de zur Verfügung.

(RP)
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