Fotos Prozess gegen Ex-Chefarzt Dr. Arnold Pier
Das erste Urteil im Klinikum-Wegberg-Prozess lautet: ein Jahr und drei Monate auf Bewährung für den Hauptangeklagten Arnold Pier (links).
Seit Donnerstag, 17. September 2009, steht der Ex-Chefarzt der Sankt Antonius Klinik Wegberg in Mönchengladbach vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, für den Tod von sechs Patienten verantwortlich zu sein. Es handelt sich um einen der größten Medizinskandale seit Bestehen der Bundesrepublik.
Die Verteidigung von Pier übernehmen mit Egon Geis (78, hinten links) und Ralf Werner Bock zwei der populärsten Rechtsanwälte Deutschlands.
Zum Anwälte-Trio von Arnold Pier gehört außerdem Thomas Verheyen (rechts).
Gleich zum Prozessauftakt wurde die Verhandlung vertagt. Anwalt Egon Geis stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter der Schwurgerichtskammer, Lothar Beckers (im Bild), und eine Beisitzerin.
Seinen Antrag begründete Geis damit, dass der Haftbefehl gegen seinen Mandanten, der später vom Oberlandesgericht Düsseldorf wieder aufgehoben wurde, nur rund drei Wochen nach Eingang der Anklageschrift erlassen worden sei.
Geis bezweifelt, dass das Gericht in dieser Zeit prüfen konnte, ob in mehr als 60 Fällen, die in der Anklageschrift aufgeführt werden, der hinreichende Tatverdacht besteht.
Wie aus Justizkreisen zu hören ist, sind Anträge wie dieser in dem Prozess zu erwarten gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat Pier wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.
Der frühere Chefarzt soll seinen Patienten im Wegberger Krankenhaus unnötig Organe entnommen und frisch gepressten Zitronensaft statt steriler Lösung in den Bauchraum gespritzt haben - womöglich aus Profitstreben, wie die Staatsanwaltschaft mutmaßt. Pier hat die Vorwürfe stets bestritten.
Das erste Urteil bezog sich nun ausschließlich auf den Fall einer Patientin. Die anderen Verfahren mussten aufgrund eines Krankheitsfall eines Schöffen abgetrennt werden.