Kreis Heinsberg Styropor-Dämmstoffe: Entsorgung

Kreis Heinsberg · Nachdem das Bundeskabinett dem Bundesratsbeschluss für ein einjähriges Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zugestimmt hat, sind damit einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, ermöglicht worden. Darauf weist die Heinsberger Kreisverwaltung hin.

Die Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), nach der Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, nicht mehr als gefährlicher Abfall gelten sollen, ist befristet bis zum 31. Dezember 2017. Die Frist soll dazu genutzt werden, rechtssichere Lösungen für die aktuellen Probleme bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen zu erarbeiten.

Ab sofort können deshalb an den Abfallentsorgungsanlagen des Kreises Heinsberg wieder Styropor-Dämmstoffe als gemischte Baustellenabfälle angenommen werden. Reine Monochargen können nur an der Anlage in Gangelt-Hahnbusch abgegeben werden. Darauf weist die Kreisverwaltung hin

(RP)
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