Kreis Heinsberg Taxitarif soll steigen, SPD ist verärgert

Kreis Heinsberg · Der Kreisausschuss beriet in seiner Sitzung die Erhöhung der Beförderungsentgelte. Vor allem die Zuschläge, die Rollstuhlfahrer zusätzlich zum Grundpreis künftig zahlen sollen, halten die Sozialdemokraten für "unterirdisch".

 Wer die Taxe mit EC-Karte bezahlt, soll dafür künftig 1,30 Euro entrichten. Laut Kreisverwaltung entspricht das einer Steigerung von 30 Prozent.

Wer die Taxe mit EC-Karte bezahlt, soll dafür künftig 1,30 Euro entrichten. Laut Kreisverwaltung entspricht das einer Steigerung von 30 Prozent.

Foto: Endermann (Archiv)

"Ich halte das für unterirdisch." Ralf Derichs (SPD) machte seinem Ärger ordentlich Luft, als in der Sitzung des Kreisausschusses der Tagesordnungspunkt auf den Tisch kam, der sich mit der Erhöhung der Beförderungsentgelte - Stichwort Taxi - beschäftigte. "Jedes Reiseunternehmen, jedes Hotel würde sich einem Shitstorm ausgesetzt sehen", fügte er noch hinzu. Die Mitglieder des Kreisausschusses (mit Ausnahme der SPD und Linken) stimmten der Erhöhung des Taxitarifes für den Kreis Heinsberg zu. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18. Dezember noch das letzte Wort.

Was Derichs so auf die Palme gebracht hatte, war die Tatsache, dass auch Rollstuhlfahrer von der Erhöhung der Tarife betroffen sind. Demnach ist ab dem 1. Februar 2015 ein Zuschlag in Höhe von 7,50 Euro zum Grundpreis zu zahlen. Von der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein waren sogar 8,10 Euro gefordert worden.

Die derzeit noch gültige Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen wurde am 19. Dezember 2013 beschlossen und ist seit 1. Februar dieses Jahres in Kraft.

Eindrücke von der Taxi-App Uber
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Die Änderung des aktuellen Taxentarifes begründet die Fachvereinigung so: "Am 4. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag die Einführung des Mindestlohngesetzes zum 1. Januar 2015 beschlossen, der Bundesrat hat diesem Gesetz am 11. Juli 2014 zugestimmt. Das Gesetz sieht branchenübergreifend die Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde vor."

Da es im Taxigewerbe zurzeit keinen Tarifvertrag repräsentativer Tarifvertragsparteien gebe, gelte auch keine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016, schreibt die Fachvereinigung weiter. Daher müssten alle Taxiunternehmer ab 1. Januar 2015 den Mindestlohn zahlen. Lohnkosten, so der Verband, würden rund 60 Prozent der gesamten Unternehmenskosten ausmachen. Hinzukämen auch noch steigende Kosten in den Bereichen Fahrzeuganschaffung, Reparaturen und vor allem Versicherungen, wird von der Taxibranche argumentiert.

Juni 2014: Europaweite Taxi-Streiks gegen Apps
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Die Kreisverwaltung hat derweil Kontakt zu allen Taxiunternehmen im Kreis Heinsberg aufgenommen. Von den 21 Unternehmen haben 16 geantwortet und sich für die Erhöhung ausgesprochen.

Ebenfalls hat die Kreisverwaltung geprüft, wie umliegende Kreise und Städte mit dem Thema umgehen - danach beschäftigen sich alle mit einer Erhöhung von 25 Prozent. Der Kreis Heinsberg geht davon aus, dass nahezu alle Genehmigungsbehörden in Nordrhein-Westfalen wegen des kommenden Mindestlohns mit Erhöhungsanträgen zu rechnen haben.

Die Kreisverwaltung unterstreicht, dass das Taxi gerade in einer ländlich geprägten Region "ein wesentliches Element zur Wahrung der Mobilität" darstellt. Allerdings, so der Kreis Heinsberg, müsse die Anpassung maßvoll vorgenommen werden.

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