Kreis Heinsberg Wegen Armut nicht ausgegrenzt werden

Kreis Heinsberg · Der Kreis Heinsberg beteiligt sich an der Landesinitiative gegen Armut und Ausgrenzung. Projekte, die auf Integration und Teilhabe in benachteiligten Quartieren zielen, können sich für Förderung bewerben. 75 000 Euro stehen bereit.

Sozialmonitoring ist der Begriff für die Erfassung der Lebens- und Arbeitssituation der Menschen im Kreis Heinsberg. Vor gut einem Jahr hat die Regionale Armuts- und Arbeitsmarktkonferenz 17 Sozialräume und 49 Quartiere im Kreis Heinsberg definiert. Und in die soll auch Bewegung kommen. Jetzt können im Kreis Heinsberg Fördermittel der Landesinitiative "NRW hält zusammen ... für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung" beantragt werden. In den Genuss der für dieses Jahr bereitgestellten 75 000 Euro sollen Modellprojekte und Maßnahmen zur Verbesserung von Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern oder für fachliche Qualifikation in benachteiligten Quartieren kommen.

Studien belegen, dass in der Armutsprävention vor allem die Lebensphasen Kindheit und Jugend diejenigen sind, wo erfolgreich Förderung und Unterstützung eingesetzt werden können. Im Jahr 2012 hieß es im Kreis: Jedes sechste Kind lebt in ärmlichen Verhältnissen, 5487 Kinder verzeichnete der Armutsbericht der Projektgruppe Bildung und Region Bonn. Die warnte gleichzeitig vor Altersarmut.

Das Land betont: "Hilfen und Unterstützungsangebote müssen präventiv, bedarfsgerecht und niedrigschwellig ausgerichtet sein." Voraussetzung für die Antragstellung von Sozial- oder Wohlfahrtsverbänden sowie anderen freien Trägern ist die Zusammenarbeit in Kooperationsverbünden mit den Gebietskörperschaften, in der hiesigen Region mit dem Kreis Heinsberg. Die Maßnahmen sollen, so die Vorstellung des zuständigen NRW-Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, in so genannten "benachteiligten Quartieren" platziert und umgesetzt werden. In einem zweiten Schritt wird eine gemeinsame Handlungsstrategie von Kreis, Gemeinde und Antragsteller entwickelt.

Die bereitgestellten 75 000 Euro stellen den Förderhöchstbetrag dar. Diese Summe kann für eine Idee, durchaus aber auch für mehrere Projekte bereitgestellt werden. Antragsberechtigt sind neben Kreis, Städten und Gemeinden auch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, Sozialverbände, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen, Vereine, Integrationszentren, Migrantenorganisationen, Familienbildungsstätten und mehr.

Ansprechpartner im Kreis Heinsberg ist die Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung. Diese Stelle hält weitere Informationen vor, berät die Antragsberechtigten und leitet die Förderanträge an das zuständige Ministerium weiter. "Wir hatten schon Anfragen, aber noch keine konkreten Anträge", sagt Albert Philippen von der Stabsstelle. Und er rät: "Antragsteller sollten versuchen, Projekte sinnvollerweise mit Partnern durchzuführen, damit der örtliche Bezug gegeben ist. Es macht Sinn, einen Antrag mit der Kommune abzustimmen."

(RP)
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