Heinsberg Wohnraum für Flüchtlinge gefördert

Heinsberg · Mit zinsgünstigen Darlehen für Asylbewerber bauen oder umbauen.

Diese Menschen helfen Flüchtlingen
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Foto: Tinter, privat (6), Dackweile, Kaiser, evers, Miserius, Blazy (2), Strücken, Malz, Knappe

Der Kreis Heinsberg fördert mit zinsgünstigen Darlehen des Landes NRW, wenn Wohnraum für Asylbewerber geschaffen wird, die keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen - private und wohnungswirtschaftliche Investoren, kommunale Wohnungsbauunternehmen und Kommunen -, die Mietwohnungen einschließlich Gemeinschaftsräume, Genossenschaftswohnungen, zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen, Gruppenwohnungen und Mieteinfamilienhäuser schaffen, teilte die Kreisverwaltung in Heinsberg gestern mit. Über dieses Angebot informiert dort das für Wohnbauförderung zuständige Amt für Bauen und Wohnen unter der Telefonnummer 02452 136332.

Förderfähige bauliche Maßnahmen sind der Neubau von Wohnraum, die Neuschaffung von Wohnraum im Bestand mit wesentlichem Bauaufwand und andere Maßnahmen zur Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum, sofern die Baukosten inklusive Baunebenkosten oder die Kosten für geringinvestive Maßnahmen weniger als 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Beim Neubau und der Neuschaffung eines Förderobjektes im Bestand ist jedoch eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten zu erbringen.

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Foto: dpa, mb soe

Antragsunterlagen und weitere Informationen zu den Förderbestimmungen, maximalen Darlehensbeträgen, zur Zweckbindung der Räume oder anteiligem Tilgungsnachlass gibt es auch im Internet unter www.nrw.bank.de und www.mbwsv.nrw.de.

Wie auch Sie Flüchtlingen im Erkelenzer Land helfen können, erfahren Sie hier.

(RP)
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