Monheim 2018 kommt Rente für ehrenamtliche Feuerwehrleute

Monheim · Die Aktiven müssen an zwei Drittel der Übungsdienste teilgenommen haben. Stadt zahlt jährlich 30.000 Euro ein.

 Ab 1.1. 2018 können die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Monheim für jeden Einsatz, an dem sie teilnehmen, einen Bonuspunkt sammeln.

Ab 1.1. 2018 können die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Monheim für jeden Einsatz, an dem sie teilnehmen, einen Bonuspunkt sammeln.

Foto: Schüller

Als Anreiz dafür, sich dauerhaft in der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren, möchte die Stadt Monheim die ehrenamtlichen Feuerwehrleute mit einer Rente fördern. Für diese Rente als private zusätzliche Altersvorsorge stellt sie jährlich 30.000 Euro bereit. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss dafür fällte der Rat zwar schon im März 2016, aber umgesetzt werden die jetzt der Politik vorgestellten Richtlinien erst zum 1. Januar 2018. Grund für diese Verzögerung ist, dass man erst die neue Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr abwarten wollte, die im Mai in Kraft trat. "Damit die bereits für 2016 und 2017 bereitgestellten Mittel nicht weg sind, wollen wir sie als Sondereinlage in die Versicherung einbringen", sagt die zuständige Bereichsleiterin Christiane Schärfke.

Inzwischen hat die Stadt mit der Provinzial Versicherung einen Gruppenversicherungsvertrag über eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen. Sie wird demnach für jedes der 118 aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einen Sockelbeitrag von 200 Euro einzahlen. Voraussetzung ist, dass das Mitglied an 66 Prozent der Übungsdienste des regulären Dienstplanes teilnimmt. "Wir haben uns da mit anderen Städten abgestimmt. Das ist ein Ziel, das - Urlaube und Krankenstände eingerechnet - erreichbar ist", so Schärfke. Wer "nur" Mitglied einer Sonder- oder Unterstützungseinheit ist, muss an 75 Prozent der Dienste beteiligt sein. "Das kann die Einheit Information und Kommunikation sein oder jemand, der die Kinder und Jugendlichen betreut", erläutert Schärfke. Darüber kann jedes Mitglied für die Teilnahme an Einsätzen, an Übungen der Sondereinheiten und der Jugendfeuerwehr je einen Bonuspunkt erwerben. Je nach individueller Punktzahl erhält jedes Mitglied dann am Ende eines Berechnungsjahres eine Bonuszahlung.

Ausgezahlt wird die Rente aber grundsätzlich erst mit Erreichen des 67. Lebensjahres. "Für die Fälle von Feuerwehrangehörigen, die - nach jahrzehntelanger Mitgliedschaft - mit 60 nicht mehr aktiv sein können, sind wir mit der Versicherung noch in der Feinabstimmung" so Schärfke.

(RP)
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