Langenfeld A1: Bundesgericht begründet Urteil

Langenfeld · Neubau der Autobahnbrücke über den Rhein. Klagen im Oktober abgewiesen.

Fast fünf Monate nach seinem Urteil zum Neubau der Rheinbrücke hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine schriftliche Urteilsbegründung an die Prozessbeteiligten überstellt. Der etwa 70-seitige Originaltext war auf unsere Nachfrage beim Bundesverwaltungsgericht aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zu erhalten.

Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, dass die Risiken, die mit der Öffnung der Altablagerung verbunden sein können, hinreichend ermittelt und beurteilt worden seien, schreibt Straßen-NRW in einer Pressemitteilung Dem Landesbetrieb liegt die Urteilsbegründung als Prozessbeteiligtem im Wortlaut vor. Auch attestiere das Gericht, dass der Planfeststellungsbeschluss ausreichende Maßnahmen zur Risiko- und Gefahrenabwehr enthalte. Es stelle weiter fest, "dass insbesondere durch das im Planfeststellungsbeschluss verbindlich vorgegebene Verfahren, das bei der Öffnung der Altablagerung einzuhalten ist, sichergestellt ist, dass keine Gefahren entstehen können", heißt es in der Mitteilung von Straßen-NRW. Das Bundesverwaltungsgericht bestätige, dass die gewählten Trassen und Bauverfahren "richtlinienkonform und Stand der Technik sind". So lasse der Ausbau in der gewählten Variante die Fortführung im nächsten Bauabschnit, der heutigen "Stelze", offen, so dass dort weiterhin ein Tunnel gebaut werden könnte. In diesem Zusammenhang habe das Gericht auch den Einwand geprüft, ob ein Tunnel statt einer Brücke einen besseren Gesundheitsschutz vor Feinstaub bietet. Rechtliche Bedeutung komme diesem Einwand nicht zu, da die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub bei der planfestgestellten Lösung eingehalten würden.

(bu)
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