Langenfeld/Monheim Amt gibt mehr Jugendlichen Schutz

Langenfeld/Monheim · Im Kreis Mettmann steigen die Zahlen von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durch die Jugendämter.

 Bei schweren Problemen im Elternhaus brauchen Kinder Schutz. Dafür sorgen die Jugendämter.

Bei schweren Problemen im Elternhaus brauchen Kinder Schutz. Dafür sorgen die Jugendämter.

Foto: obk

Vorläufige Schutzmaßnahme, Inobhutnahme. Das sind sperrige Wörter. Aber so heißt das im Amtsdeutsch beim Jungendamt, wenn es darum geht, einem Kind oder Jugendlichen schnell zu helfen. Etwa weil die Eltern überfordert sind, sie Beziehungsprobleme haben oder weil sie gar nicht da sind. Die Statistik-Abteilung des Landes-NRW hat jetzt Zahlen dazu rausgebracht. Demnach gibt es immer mehr dieser Fälle - auch vor unserer Haustür.

NRW-weit, heißt es in dem Bericht, ergriffen Jugendämter im Jahr 2016 mehr als 22 000 Schutzmaßnahmen - ein Drittel mehr als ein Jahr zuvor. Auch im Kreis Mettmann stieg die Zahl - von 275 (2015) auf 293 Fälle(2016); in Langenfeld dagegen sank die Zahl von 23 (2015) auf 13 (2016), dasselbe gilt für Monheim: von 40 (2015) auf 25 (2016).

Der Grund für die kreisweite Zunahme sind vor allem minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern kommen. So hat sich im Kreis die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die bei der Einreise aus dem Ausland unbegleitet waren annähernd verdoppelt.

Die kreisweite Zunahme unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland hat ihre Ursache in den Ende 2015 in Kraft getretenen Bestimmungen zur Verteilung Geflüchteter. Mit den neuen Regeln haben auch die Jugendämter in der Region Aufgaben hinzugewonnen. Zuvor waren die Städte zuständig, in denen ein unbegleiteter Minderjähriger zum ersten Mal deutschen Boden betreten hat. Infolge der Flüchtlingskrise kam es zur Überlastung der dortigen Ämter, so dass die neuen Bestimmungen eine gleichmäßige Verteilung auch in andere Städte sicherstellen sollten.

Zieht man nun auch kreisweit die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen von der Gesamtzahl 2016 (293) ab, ist mit 173 Inobhutnahmen ein Rückgang zu erkennen (208 in 2015; insgesamt 275). Eine Überforderung der Eltern zum Beispiel ist immer seltener der Grund dafür, dass ein Kind die Familie verlässt. Die Zahl dieser Fälle sank nach Angaben von IT.NRW von 101 (2015) auf 65 (2016). Auch bei Beziehungsproblemen der Eltern als Anlass für die Maßnahme sank die Zahl im Kreis Mettmann - von 18 (2015) auf 14 (2016).

Wenn ein Kind vorläufigen Schutz durch das Jugendamt bekommt, ist der Grund dafür in der Regel eine Gefährdung (Kreis Mettmann 270 Fälle in 2016). Die Inobhutnahme wurde dann auf Initiative des Jugendamts oder der Polizei hin durchgeführt.

In einigen wenigen Fällen ist es auch das Kind oder der Jugendliche selbst, die den Wunsch nach Schutz äußern (Kreis Mettmann 23 Fälle in 2016).

Weitere Zahlen zum Thema: Den Schutz bekamen 2016 im Kreis deutlich mehr Jungs (203) als Mädchen (90 und auch eher Ältere. Betroffen waren 2016 im Kreis zum Großteil 14- bis 17-Jährige (210) und weniger unter 14-Jährige (83); sieben von zehn betroffenen Kindern und Jugendlichen hatten einen Migrationshintergrund; bei ihnen hatte Vater und/oder Mutter eine ausländische Herkunft.

Info Die Maßnahme im Amtsdeutsch: Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt dann durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz der Minderjährigen in Eil- und Notfällen geboten erscheint.

(RP)
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